Landgericht lehnte die einstweilige Verfügung der Eltern ab.
Die Eltern eines schwer herzkranken Buben sind vor dem Landgericht Gießen in Deutschland mit dem Versuch gescheitert, ihren Sohn auf die Warteliste für eine Herztransplantation setzen zu lassen. Das Gericht lehnte am Freitag im Fall des zweijährigen Muhammet Eren D. den Erlass einer einstweilige Verfügung ab.
Wegen Hirnschaden
Das Universitätsklinikum Gießen hatte es wegen der Folgen eines irreversiblen Hirnschadens abgelehnt, den für eine Operation aus der Türkei nach Deutschland gebrachten Buben auf die Transplantationsliste für ein neues Herz zu setzen. Das Landgericht Gießen entschied nun, dass die Ablehnung den geltenden Regeln des Transplantationsgesetzes entspreche. Das Hindernis für eine Organtransplantation stelle nicht die Hirnschädigung an sich dar, sondern die hieraus resultierenden erhöhten Operationsrisiken, erklärte das Gericht. Es sei keine Diskriminierung wegen der Behinderung des Buben gegeben. Gegen die Entscheidung ist eine Berufung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main möglich.