Die deutsche Regierung einigte sich auf ein Prostitutionsgesetz.
Nach jahrelangem Streit über das Prostitutionsgesetz hat die deutsche Regierung einen Gesetzesentwurf gebilligt. Er sieht eine Anmeldepflicht für Prostituierte vor, eine Erlaubnispflicht für Bordellbetreiber und eine Kondompflicht für Freier. Menschenunwürdige Betriebskonzepte wie "Flatrate"- oder "Gang-Bang-Partys" werden verboten.
Zuverlässigkeitsprüfung
Zu der neu eingeführten Erlaubnispflicht für die Bordelle gehört eine Zuverlässigkeitsprüfung für die Betreiber. Damit soll etwa unterbunden werden, dass vorbestrafte Menschenhändler ein Bordell betreiben. Die Prostituierten müssen sich bei einer Kommune anmelden und können ihr Gewerbe auf dieser Grundlage deutschlandweit ausüben.
Verpflichtende Anmeldung
Prostituierte zwischen 18 und 21 Jahren müssen sich ab dem 1. Juli 2017 jeweils für ein Jahr verpflichtend anmelden, die künftig vorgeschriebene gesundheitliche Beratung wird jeweils nach sechs Monaten fällig. Bei einem Verstoß gegen die Anmeldepflicht drohen den Prostituierten Bußgelder. Prostituierte ab 21 müssen sich ab Juli 2017 bis Ende des Jahres einmalig für drei Jahre anmelden, die gesundheitliche Beratung ist für sie nach zwei Jahren wieder erforderlich. Ab 2018 gilt eine zweijährige Anmeldefrist, die gesundheitliche Beratung ist dann jährlich vorgesehen.