Muslimin klagte wegen Diskriminierung und gewann. Berliner Stadtregierung ficht Urteil an.
Berlin. Im Bewerbungsgespräch für eine Lehrer-Stelle weigerte sich eine junge Muslima, im Unterricht das Kopftuch abzunehmen, und wurde abgelehnt. Der Grund: Das Neutralitätsgesetz verbietet Polizisten, Justizbeamten und Lehrern jegliche Form religiöser Kleidung.
Klage. Dagegen klagte die Frau und bekam nun in zweiter Instanz recht. Begründung: Das Neutralitätsgesetz dürfe nur angewandt werden, wenn der Schulfrieden gefährdet sei. Da dies das Landesarbeitsgericht nicht gegeben sah, wurden der verhinderten Lehrerin eineinhalb Monatsgehälter als Entschädigung zugesprochen, also 5.159 Euro.
Entrüstung. Der Berliner Senat will dieses Urteil nun beim Bundesarbeitsgericht anfechten. Auch Politiker der CDU laufen dagegen Sturm.