Richtungsweisendes Urteil

Migranten dürfen ohne Asylantrag abgeschoben werden

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erlaubt Spanien sofortige 'Push-backs'.

Spanien darf nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in seiner Exklave Melilla Migranten bei Grenzübertritt umgehend nach Marokko zurückweisen. Dieses Vorgehen verstoße nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, teilte die Große Kammer des Gerichtshofes am Donnerstag in Straßburg mit. Sie widersprach damit einem Urteil aus dem Jahr 2017.
 
Darin hatte der EGMR entschieden, dass die sogenannten "Push-backs" oder Kollektivausweisungen gegen die Konvention verstoßen. Die spanische Regierung hatte danach beantragt, dass der Fall an die Große Kammer des Gerichtshofs weitergeleitet wird.
 

Beschwerde abgewiesen

Die Beschwerde gegen Spanien hatten zwei Männer aus Mali und der Elfenbeinküste im Februar 2015 beim EGMR eingereicht. Sie hatten den Gerichtsunterlagen zufolge im August 2014 Stunden auf dem Grenzzaun verbracht. Sie wurden dann von der spanischen Guardia Civil festgenommen und ohne Verfahren oder Rechtsschutz nach Marokko gebracht und dort den marokkanischen Grenzbeamten übergeben.
 
Die Beschwerde wurde vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) unterstützt. "Der EGMR verweigert Flüchtlingen und Migranten alle Rechte", sagte Generalsekretär Wolfgang Kaleck nach Bekanntwerden des Urteils. Die Entscheidung ignoriere die Realität an den europäischen Grenzen und insbesondere die Situation der Afrikaner südlich der Sahara an der spanisch-marokkanischen Grenze. Anwalt Carsten Gericke, der die Männer vor Gericht vertrat, sprach von einer dramatischen Kehrtwende des Gerichtshofs.
 

Bewusste Entscheidung

Die beiden Männer hätten sich selbst in die rechtswidrige Situation gebracht, als sie mit vielen anderen Menschen auf den Zaun geklettert seien, erklärte nun die EGMR-Kammer. Sie seien damit bewusst nicht über einen legalen Weg eingereist. Spanien könne deshalb nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass es kein Verfahren oder Rechtsschutz in Melilla gab.
 
Der Umgang der EU mit Migranten an seinen Außengrenzen beschäftigen den Gerichtshof immer wieder. Der EGMR gehört zum Europarat mit Sitz in Straßburg. Die Staatenorganisation fördert die demokratische Entwicklung in seinen 47 Mitgliedsländern. Die wichtigste Konvention ist dabei die Europäische Menschenrechtskonvention. Diese müssen alle Staaten vor ihrem Beitritt unterzeichnen. Der EGMR ist kein Gericht der Europäischen Union.
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