EuGH-Urteil

Migrations-Beben in der EU: Es geht um sichere Herkunftsländer

Das EU-Gericht kippt pauschale Herkunftsländer-Listen: Staaten dürfen sie nur erstellen, wenn sie Belege offenlegen – und Sicherheit für die gesamte Bevölkerung gegeben ist.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Anforderungen an sogenannte sichere Herkunftsländer für beschleunigte Asylverfahren deutlich verschärft.

Laut dem Urteil aus Luxemburg dürfen EU-Mitgliedstaaten solche Listen künftig nur dann führen, wenn sie die bewerteten Informationsquellen offenlegen und wenn das jeweilige Land für die gesamte Bevölkerung als sicher gilt.

Kritik an pauschalen Einschätzungen

Auslöser des Verfahrens war das in Italien praktizierte „Albanien-Modell“, bei dem albanisches Staatsgebiet für Asylverfahren genutzt wird. Die Luxemburger Richter betonten, dass eine Einschätzung zur Sicherheit eines Herkunftslandes nicht pauschal erfolgen darf. Entscheidend sei, dass alle Bevölkerungsgruppen im jeweiligen Land wirksam Schutz vor Verfolgung genießen.

Transparenzpflicht für Mitgliedstaaten

Zudem verpflichtet das Urteil die Mitgliedstaaten dazu, konkret anzugeben, auf welche Quellen sie sich bei der Bewertung stützen. Nur so könne gewährleistet werden, dass die Entscheidungen rechtsstaatlichen Standards genügen und individuell überprüfbar bleiben.

Wie lange die Gerichtsentscheidung Bestand haben wird, ist noch unklar. Mit dem neuen Migrationspakt im nächsten Jahr soll sich nämlich die Regelung wieder ändern, dass ein Land nur als sicheres Herkunftsland eingestuft werden könne, wenn das ganze Land sicher sei.

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