In der Causa rund um umstrittene Social-Media-Videos, auf denen auch Tirols FPÖ-Chef Markus Abwerzger zu sehen ist, will die Staatsanwaltschaft Innsbruck neben dem Landesparteichef nun auch gegen den Tiroler FPÖ-Nationalratsabgeordneten Christofer Ranzmaier ermitteln.
Die Behörde beantragte die Aufhebung der Immunität Ranzmaiers durch den Nationalrat, bestätigte Sprecher Hansjörg Mayr der APA einen Bericht der "Tiroler Tageszeitung" (Dienstagsausgabe).
Zuletzt war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft gegen Abwerzger wegen des Verdachts des Tatbestandes der Verhetzung ermitteln will. Deshalb wurde auch gegen den Tiroler FPÖ-Chef und Klubobmann ein Antrag auf Aufhebung von dessen Immunität an den Landtag gestellt, über den im Oktober entschieden werden soll. Auch im Falle von Ranzmaier erging das "Ersuchen um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung", um wegen möglicher Verhetzung ermitteln zu können, erklärte Mayr. Der Grund: Der 38-jährige Kufsteiner zeigte sich - wie Abwerzger zuvor in einem Video - in einem Posting ebenfalls mit einer Pappkrone eines Fast-Food-Unternehmens, so der Staatsanwaltschaftssprecher. Mit dem Posting wollte Ranzmaier Abwerzger seine Solidarität versichern.
Das Social-Media-Video mit Abwerzger hatte wegen einer angeblich rassistischen Konnotation für Kritik gesorgt. Es spiele auf den "Burger King guy on plane" an - ein 2021 viral gegangenes Video, das in der rechtsextremen Szene für Gewalt gegenüber schwarzen Menschen stehe, wurde kritisiert. Die Tiroler FPÖ betonte hingegen, dass das Video die Abschiebung illegaler Migranten thematisiere und "auf humoristische Weise den Namen des Schnellrestaurants, die Selbstdarstellung als 'König der Abschiebungen' sowie die programmatische Ausrichtung der Partei in Migrationsfragen" verbinden.
Abwerzger ortete Kampagne einzelner Medien
Abwerzger selbst meinte, auf das "Burger King guy on plane"-Video von 2021 mit den rassistischen Übergriffen angesprochen, davon keine Kenntnis gehabt zu haben. "Aber auch der Zusammenhang ist wirklich mehr als weit hergeholt". Es gehe darum, Junge auf ihrem Medium in ihrer Sprache zu erreichen: "Und da sind wir halt federführend. Ja, das Thema Abschiebungen ist immer polarisierend." Der Landesparteiobmann sprach von einer von bestimmten Medien und dem politischen Gegner gestarteten "Kampagne" gegen seine Person und die Tiroler FPÖ. Dem Antrag auf Aufhebung der Immunität will der 49-Jährige, im Zivilberuf Rechtsanwalt, zustimmen: "Ich verstecke mich sicher nicht hinter der Immunität, ich habe vollstes Vertrauen in die Justiz." Kritik aus der Partei an Abwerzger wurde nicht laut, der seit dem Jahr 2013 amtierende Landesparteichef gilt intern als unumstritten.
SPÖ, ÖVP, Grüne und NEOS ritten ob der Causa scharfe Attacken auf den FPÖ-Landesparteiobmann. Auch Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) stimmte in den Chor der Kritiker ein. Ins Visier genommen wurden auch weitere Videos mit Abwerzger, in denen angeblich Anspielungen auf rechtsextreme Verschwörungstheorien und rechte Codes enthalten seien. Die Landespartei entschloss sich mittlerweile, mehrere ins Schussfeld geratene Clips bzw. Kurzvideos auf Instagram und TikTok zu löschen bzw. aus dem Netz zu nehmen. Es sei wichtig, dass die produzierten Videos sicherlich nicht von bedenklichen und fragwürdigen Gruppierungen und Personen missbraucht oder instrumentalisiert werden sollen, hieß es unter anderem.
Bundes-FPÖ sieht immer skurrilere Auslieferungsansuchen
Deutliche Kritik an dem Schritt der Staatsanwaltschaft, die Auslieferung Ranzmaiers zu beantragen, kam am Dienstag unterdessen von der Bundes-FPÖ. Die Auslieferungsansuchen würden "immer skurriler", erklärte der stellvertretende Klubobmann und freiheitliche Immunitätssprecher Norbert Nemeth in einer Aussendung. Es handle sich um einen Vorgang, der nachdenklich stimme. "Die Interpretation des Verhetzungsparagrafen nimmt mittlerweile repressive Züge an, obgleich es seit einem Jahr ein Erkenntnis des Oberlandesgerichts Wien gibt, in dem grundlegende Klarstellungen zum Delikt der Verhetzung getroffen werden", meinte Nemeth. Demnach verbiete sich eine denkbar "weite Interpretation" des Tatbestands vor dem Hintergrund des Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Genau das geschehe aber, wenn das Tragen der Krone einer Fastfood-Kette kriminalisiert werden soll.
Nemeth stellte zudem die Frage, ob es künftig überhaupt noch erlaubt sei, den Kopfschmuck der Fastfood-Kette weiterhin zu verteilen. "Denkt man die Linie der Staatsanwaltschaft Innsbruck weiter, erfüllt künftig jeder, der sich mit dieser Krone - beispielsweise im Rahmen einer Geburtstagsfeier - fotografieren lässt und dieses Foto dann in den sozialen Medien hochlädt, zumindest den objektiven Tatbestand des § 283 StGB (Verhetzungsparagraf, Anm.)", sagte der Nationalratsabgeordnete. Die FPÖ werde jedenfalls der Auslieferung Ranzmaiers im Immunitätsausschuss nach der Sommerpause nicht zustimmen, denn: Der Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit liege wohl außer Streit.