Hüllenloses Wandern verstößt grob gegen Sittlichkeit und Anstand.
Mit "Ruhe und Erholung in ihrer ursprünglichsten Form" wirbt das Schweizer Kanton Appenzell-Außerrhoden - doch wer sich dort in seiner ursprünglichsten Form erholen will, bekommt Probleme. Hüllenloses Wandern in den Bergen verstößt nämlich grob gegen Sittlichkeit und Anstand, entschied das Obergericht des Kantons am Donnerstag in Trogen. Es hob mit seinem Urteil den Freispruch eines Nacktwanderers in der ersten Instanz auf.
47-Jähriger angeklagt
Angeklagt war ein 47-jähriger, dem eine Geldstrafe von 100 Franken (77,7 Euro) aufgebrummt worden war. Der Naturfreund war im Oktober 2009 hüllenlos im Appenzellerland beobachtet und von einer Frau angezeigt worden. Der FKK-Anhänger wollte die Summe jedoch nicht zahlen und legte Widerspruch ein. Das Kantonsgericht hatte ihn im Mai 2010 freigesprochen.
Bergsportler im Adamskostüm sind auch im Nachbarkanton Appenzell- Innerrhoden ins Visier der Justiz geraten. Zwei Nacktwanderer haben die Geldstrafen von je 200 Franken nicht bezahlt und müssen nun mit einem Gerichtsverfahren rechnen.