Kein Schengen-Staat

Passkontrollen in Kroatien bleiben

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Hier die wichtigsten Änderungen, die der EU-Beitritt mit sich bringt.

Der EU-Beitritt Kroatiens am 1. Juli wird zahlreiche Erleichterungen für EU-Bürger und Kroaten bringen, aber auch Einschränkungen. Die wichtigsten im Überblick:

Reisen: Bis Kroatien der Schengengrenze beitritt, werden an den Grenzen zu EU-Ländern weiterhin Passkontrollen stattfinden. Allerdings werden die Grenzbeamten von Slowenien beziehungsweise Ungarn mit den kroatischen Kollegen zusammenarbeiten. An den Grenzübergängen zwischen Slowenien und Kroatien wird es nur eine Passkontrolle geben. Die Kontrollen an den EU-Außengrenzen zu Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro sollen strenger werden.

Zölle: Ab dem 1. Juli werden Waren aus der EU zollfrei eingeführt werden dürfen. Kroatische Zollbeamte werden von den Grenzen abgezogen, dafür aber verstärkt im Landesinneren mit mobilen Einheiten tätig sein.

Arbeitsmarkt: Kroatien schränkt den Markt für EU-Bürger nicht ein, umgekehrt gilt jedoch die Arbeitnehmerfreizügigkeit für Kroaten nicht in allen Ländern: So will Österreich die Übergangsperiode, in der Kroaten nur eingeschränkt im Land arbeiten können, voll ausschöpfen. Zunächst gilt die Beschränkung für zwei Jahre und kann auf insgesamt sieben Jahre ausgedehnt werden. Auch Kroatiens Nachbarland Slowenien will den Markt für mindestens zwei Jahre dicht machen, ebenso Deutschland.

Studieren: Für kroatische Studenten werden nach dem EU-Beitritt die gleichen Kriterien gelten wie für Studenten in den jeweiligen Ländern. Das bringt beispielsweise bei den Studiengebühren und Stipendien Vorteile, die für Kroaten gleich sein müssen wie für inländische Studierende, beziehungsweise Kroaten der Zugang ermöglicht wird.

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