Vorlage von Abgeordnetengruppe ist "mehrfach verfassungswidrig".
In Tschechien wird es aller Voraussicht nach keine Volksabstimmung über die EU-Flüchtlingsquoten geben. Die Regierung in Prag hat am Montag einen Vorschlag einer Gruppe von Abgeordneten der oppositionellen populistischen Partei Morgenröte-Nationale Koalition abgelehnt. Er sei in mehreren Punkten verfassungswidrig, hieß es zur Begründung.
Wiederspruch zum Völkerrecht
Der Vorschlag steht nach Angaben der Regierung insbesondere in Widerspruch zu den völkerrechtlichen Verpflichtungen Tschechiens. Trotzdem wird sich das Parlament mit dem Entwurf befassen müssen - die Chancen auf dessen Annahme gelten jedoch als minimal. Die Regierung hat den Entwurf abgelehnt, obwohl sie selbst Flüchtlingsquoten strikt ablehnt.
EU-Austritt steht nicht zur Debatte
Das Kabinett hat gleichzeitig auch einen Vorschlag der Morgenröte-Nationale Koalition zurückgewiesen, eine Volksabstimmung über einen EU-Austritt abzuhalten. "Die EU-Mitgliedschaft der Tschechischen Republik ist einer der grundlegenden Punkte der tschechischen Außenpolitik und ist völlig im Einklang mit den Interessen des Landes", heißt es in der Begründung. Außerdem sei es angesichts der Flüchtlingssituation in Europa die falsche Zeit, sich mit der Idee des EU-Austritts zu befassen. Durch die nun steigende anti-europäische Stimmung würden die Chancen auf einen positiven Ausgang der Abstimmung steigen, betonte die Regierung.