Länderfinanzen:

RH-Präsident kritisiert Bund-Länder-Einigung

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Moser: Vereinbartes Spekulationsverbot "zu wenig" - Für Transparenzregeln.

Für Rechnungshofpräsident Josef Moser ist das zwischen Bund, Ländern und Gemeinden vereinbarte verfassungsrechtliche Spekulationsverbot nicht ausreichend. In der geplanten Verfassungsbestimmung würden „keine inhaltlichen Zielvorgaben“ und nicht einmal die ohnehin außer Streit stehenden Grundsätze festgelegt, kritisierte Moser: „Das ist sicher zu wenig.“ Außerdem vermisst der Rechnungshofpräsident einheitliche Transparenzregeln für die Länder-und Gemeindefinanzen.

Moser kritisiert, „dass nicht einmal die außer Streit stehenden Grundsätze“ des Spekulationsverbots in die Verfassung aufgenommen werden sollen. Stattdessen sind neben der allgemein gehaltenen Verfassungsbestimmung und der ausführenden Bund-Länder-Gemeinde Vereinbarung („17 F-VG-Vertrag“) noch ein Bundesgesetz, neun Landesgesetze und zehn Richtlinien geplant. Damit bleibe der Gestaltungsspielraum der einzelnen Länder „enorm groß“, kritisiert Moser und befürchtet, „dass das Ziel einer bundesweit einheitlichen Finanzgebarung damit sicherlich nicht bzw. nur sehr, sehr schwer erreichbar sein wird“.

Der Rechnungshofpräsident plädiert dafür, Grundsätze und generelle Verbote in der Finanzverfassung zu verankern. Etwa dass Finanzgeschäfte nur zulässig sind, soweit sie zur Erfüllung der Kernaufgaben einer Gebietskörperschaft nötig sind. Oder dass spekulative Finanzgeschäfte, die Kreditaufnahme zu Veranlagungszwecken, offene Fremdwährungsrisiken sowie die Spekulation mit Derivaten verboten werden. Dass die Schnelllebigkeit der Finanzbranche einer detaillierten Verfassungsregelung entgegenstehen könnte, weist Moser zurück: „Diese Punkte sind außer Streit gestellt, die verändern sich auch nicht.“

   Außerdem fordert Moser Regeln, die einen transparenten und österreichweit vergleichbaren Überblick über das Vermögen und die Schulden von Bund, Ländern und Gemeinden zulassen. Denn das Fehlen solcher Regeln habe den Salzburger Finanzskandal überhaupt erst möglich gemacht, argumentiert Moser. Dort sei man bis heute auf der Suche nach dem veranlagten Geld, weil der Salzburger Rechnungsabschluss keinen vollständigen Überblick über die Finanzgeschäfte des Landes enthalten habe. Und das werde auch durch die nun geplante Neuregelung nicht behoben. „Es wird genau das nicht geregelt, was in Salzburg zum Skandal geführt hat“, kritisiert Moser.

"Mit den derzeitigen Regelungen ist eine Überwachung und eine Kontrolle des Spekulationsverbotes nicht bzw. nur äußerst schwer möglich“, meint der Rechnungshofpräsident. Er plädiert daher einmal mehr dafür, dass Länder und Gemeinden ihr Haushaltsrecht in Anlehnung an jenes des Bundes weiterentwickeln. Die Steiermark, Salzburg und Niederösterreich hätten ohnehin schon Schritte in diese Richtung angekündigt. Und außerdem sei Österreich auch durch EU-Recht verpflichtet, ein Bund, Länder und Gemeinden umfassendes Rechnungswesen aufzubauen, betont Moser.

Unzufrieden ist der Rechnungshof auch mit dem vereinbarten Sanktionsmechanismus: Bestraft werden sollen nämlich nur Verstöße gegen das Spekulationsverbot (nicht aber mangelhaftes Finanzmanagement). Außerdem plädiert der Rechnungshof für automatische Sanktionen anstatt der vorgesehenen Sanktionsverhängung nach dem Einstimmigkeitsprinzip.

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