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RH kritisiert Rettung der Kommunalkredit

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RH: Bei Bankenrettung durch Bund lagen keine fundierten Analysen vor.

Als der Staat im Spätherbst 2008 die alte Kommunalkredit vor drohender Zahlungsunfähigkeit retten musste, geschah das ohne große Analysen und Dokumentationen. Das hat der Rechnungshof (RH) nun bemängelt. Der Rechnungshof bezweifelt, dass eine Pleite der Bank die damalige Mehrheitseigentümerin ÖVAG (Volksbanken AG) umgebracht hätte. Die Prüfer vermissten vom Bund Argumente, warum man die Kommunalkredit alt unbedingt fortführen musste.

In seinem am Montag veröffentlichten Bericht geht der Rechnungshof davon aus, dass die KA Finanz - also die nach der Kommunalkredit-Spaltung entstandene staatliche "Bad Bank" - "noch einige Jahre auf Maßnahmen aus dem Bankenpaket angewiesen sein wird." Die KA Finanz ist die Abbaubank, die auf Milliarden Anleihebeständen und Credit Default Swaps von Euro-Krisenstaaten sitzt.

Im Bereich der Credit-Default-Geschäfte sei bei weiterem ungünstigen Verlauf der europäischen Staatsschuldenkrise mit signifikanten Verlusten der KA Finanz zu rechnen, heißt es im Bericht. Der Prüfungszeitraum für den aktuellen RH-Report endete allerdings schon im Juni 2010. Damit war der Milliardenverlust aus dem Griechenland-Schuldenschnitt vom Frühjahr 2012 samt nötiger staatlicher Rekapitalisierung der KA Finanz noch nicht erfasst. Dazwischen musste heuer im übrigen auch die ÖVAG selbst durch Staatseinstieg gerettet werden.

Geprüft haben die RH-Experten den "Verkauf" der Kommunalkredit alt an den Bund und die Gebarung bis 2010. Mit dem Verkaufsprozedere gehen die Prüfer kritisch ins Gericht.

Die Rettungsverhandlungen liefen 2008 in der letzten Oktoberwoche, am 3. November 2008 wurden die Vorverträge zur Notverstaatlichung unterzeichnet. Allerdings: Die an den Verhandlungen zur Rettung auf Seiten des Bundes federführenden Behörden (Finanzministerium, Finanzprokuratur) legten laut RH keine Akten über die Verhandlungen und zum Vertragsabschluss an. Argumentiert wurde das mit dem hohen Zeitdruck. Es lagen dann, so der RH, nur teilweise im Nachhinein verfasste Gesprächsprotokolle und "vereinzelte" Aktenvermerke vor. "Zeitnah verfasste Dokumentationen fehlten", kritisierten die Prüfer. "Dies erschwerte das Nachvollziehen der Vorgänge und insbesondere der Entscheidungsgründe für die getroffenen und mit hohen finanziellen Auswirkungen verbundenen Maßnahmen."

Dem Rechnungshof fehlten somit "ernsthafte und nachvollziehbare" Erwägungen seitens des Finanzministeriums über mögliche Alternativen zum finanziellen Engagement des Bundes. Diskutiert worden sei bloß über die Bedingungen der Anteilsübernahme, kaum hinterfragt worden sei der Einstieg des Bundes in die Kommunalkredit alt selbst.

Zur Zeit der Rettungsentscheidung bzw. zum Anteilserwerb lagen laut RH "keine fundierten volkswirtschaftlichen Analysen vor, aus denen die Notwendigkeit des Weiterbestehens der Kommunalkredit alt hervorging". "Zudem", so der Rechnungshof weiter, "hätte laut den vorliegenden Unterlagen eine allfällige Insolvenz der Kommunalkredit alt die Existenz der Volksbanken AG nicht gefährdet."

In den Augen des Rechnungshofs hätte eine allfällige Insolvenz der Kommunalkredit alt die Situation der ÖVAG "zwar erschwert, ihre Existenz selbst" offenbar nicht gefährdet. " Im übrigen hätten aufgrund der Übernahme durch den Bund (um 1 Euro für jeden der zwei Aktionäre ÖVAG und Dexia) ohnedies der ganze Buchwert abgeschrieben werden müssen. Der Rechnungshof war auch der Ansicht, dass eine Finanzspritze, die einer Konzernmutter direkt zufließe, für diese wirksamer sei, als wenn sie einer Tochter gewährt werde, die ihr nur zu 51 Prozent gehöre.

Das Finanzministerium hielt dazu fest, dass diese Rechnungshof-Feststellungen von der Überlegung eines Konkurses der Kommunalkredit alt und diesfalls der Stützung der ÖVAG ausgingen. Diese Ansicht "verkenne die Auswirkungen auf Ebene der Kommunalkredit alt selbst, die Aspekte der Finanzmarktstabilität, die Auswirkungen auf andere österreichische Kreditinstitute und die Kredit- und Einlagenbeziehungen der Kommunalkredit zu anderen Banken".

Argumente des Bundes, der diese Bankrettung in parlamentarischen Anfrageantworten und sonstigen Stellungnahmen mit der hohen systemischen Verflechtung und befürchteter massiver Marktstörung (auch durch den hohen Bestand an Credit Default Swaps) argumentierte, wurden laut Rechnungshof als Begründungen "im Nachhinein verfasst."
 

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