Massen-Ausweisung

Roma: Kein Verfahren gegen Frankreich

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Die EU sieht von einem Vertragsverletzungsverfahren ab.

Die EU-Kommission hat auf ein Verfahren gegen Frankreich wegen Verletzung der EU-Verträge im Roma-Streit mit Paris verzichtet. Frankreich habe "genau das getan, was die Europäische Kommission gefordert hat", erklärte die zuständige EU-Justizkommissarin Viviane Reding am Dienstag nach Beratungen der EU-Kommission in Straßburg. Frankreich habe Gesetzesentwürfe und einen "glaubhaften Zeitplan" zur Umsetzung von Verfahrensrechten in die nationale Gesetzgebung übermittelt, die durch die EU-Freizügigkeitsrichtlinie vorgeschrieben sind.

EU bleibt aufmerksam
"Dies zeigt, dass die Europäische Union als Rechtsgemeinschaft gut funktioniert", gab sich die EU-Kommissarin zufrieden. "Nach den offiziellen Verpflichtungen seitens Frankreichs am vergangenen Freitag wird die Europäische Kommission das am 29. September beschlossene Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich nun zunächst nicht weiter verfolgen. Die Europäische Kommission wird aber genau darüber wachen, dass die Zusagen, die wir von Frankreich erhalten haben, vollständig eingehalten werden - im Interesse des EU-Rechts und der EU-Bürger. Die Kommission steht auch bereit den französischen Behörden dabei zu helfen, die neue Gesetzgebung rasch und in voller Übereinstimmung mit dem EU-Recht in die Praxis umzusetzen", erklärte Reding.
 

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