Urteil zu Geldstrafen gegen die sieben Angeklagten wegen des Verstoßes gegen das Uniformverbot bestätigt.
Karlsruhe. Der deutsche Bundesgerichtshof bestätigte ein Urteil des Landgericht Wuppertals um eine Geldstrafe gegen eine selbst ernannte "Scharia Polizei". Mehrere Männer seien 2014 durch die Innenstadt von Wuppertal-Elberfeld gezogen um andere Muslime einzuschüchtern. Die aus der salafistischen Szene stammenden Männer wollten junge muslimische Männer davon abhalten, Spielhallen, Bordelle oder Gaststätten aufzusuchen und Alkohol zu trinken. Dazu trugen sie Warnwesten mit der Aufschrift "Sharia Police".
Der Bundesgerichtshof hat die verhängten Geldstrafen gegen die sieben Angeklagten wegen des Verstoßes gegen das Uniformverbot bestätigt. Das Urteil des Landgerichts Wuppertal weise keine Rechtsfehler auf, erklärten die Karlsruher Richter am Montag, wie "Bild" berichtet.
Das Landgericht Wuppertal hatte die Männer zunächst freigesprochen, der Bundesgerichtshof hob diese Entscheidung am 11. Januar 2018 aber auf. Daraufhin verurteilte das Landgericht die Angeklagten zu Geldstrafen zwischen 30 und 80 Tagessätzen. Der Bundesgerichtshof bestätigte nun die Geldstrafen - diese seien rechtmäßig.