Bußgeld droht

Ski-Fahrer aufgepasst! Diese Regeln gelten ab November im Winter-Urlaub

Ab dem 1. November 2025 gilt in Italien auf allen Skipisten eine allgemeine Helmpflicht. Die Maßnahme soll Skifahrer vor schweren Verletzungen schützen. 

Jedes Jahr verunglücken auf Europas Skipisten tausende Menschen. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ereignet sich jeder fünfte Sportunfall beim Skifahren. Skifahren zählt nach Fußball zu den verletzungsanfälligsten Sportarten.

Italien führt Helmpflicht ein

Italien reagiert nun auf die steigende Zahl von Skiunfällen und führt ab 1. November 2025 eine allgemeine Helmpflicht für alle Ski-, Snowboard- und Schlittenfahrer ein, unabhängig von Alter oder Fahrkönnen. Bisher galt die Helmpflicht in Italien nur für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Bußgelder und Strafen

Wer gegen die neue Regelung verstößt, muss mit Bußgeldern zwischen 100 Euro und 150 Euro rechnen. Wiederholungstäter können zudem ihren Skipass verlieren oder dessen Nutzung ausgesetzt bekommen.

Haftpflichtversicherung und Alkoholregelung

In Italien gilt seit dem 1. Januar 2022 eine weitere wichtige Regel: Alle Nutzer der italienischen Skigebiete müssen eine Haftpflichtversicherung besitzen, die Schäden gegenüber Dritten abdeckt. Diese Versicherung muss bei einer Kontrolle auf Verlangen vorgezeigt werden. Auch das Alkoholverbot ist streng: Skifahrer dürfen höchstens 0,5 Promille Alkohol im Blut haben. Das Skifahren unter Drogeneinfluss ist ebenfalls verboten.

Österreich: Teilweise Helmpflicht

In Österreich gibt es derzeit keine einheitliche Regelung. In sieben von neun Bundesländern besteht eine Helmpflicht für Kinder bis 15 Jahre. In den Bundesländern Tirol und Vorarlberg gibt es bislang keine gesetzlichen Vorgaben. 

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