Auschwitz

95-jähriger SS-Mann muss vor Gericht

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Der 95-Jährige ist wegen Beihilfe zu Mord in 3681 Fällen angeklagt.

Ein 95-jähriger ehemaliger SS-Sanitäter muss sich wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 3681 Fällen in Deutschland vor Gericht verantworten. Der Angeschuldigte sei trotz seines hohen Alters eingeschränkt verhandlungsfähig, teilte das Oberlandesgerichts Mecklenburg-Vorpommerns am Dienstag in Rostock mit.

In Auschwitz-Birkenau tätig
Es hob damit einen gegenteiligen Beschluss des zuständigen Landgerichts Neubrandenburg vom Frühjahr 2015 auf, das den Prozess wegen des Gesundheitszustands des Mannes nicht eröffnen wollte. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt.

Der ehemalige SS-Mann war im Sommer 1944 als Angehöriger der SS-Sanitätsstaffel im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau tätig. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Schwerin wusste er, dass es sich um ein Vernichtungslager handelte. Da er sich "in die Lagerorganisation unterstützend" eingefügt habe, habe er an der Vernichtung mitgewirkt und diese befördert. Nach Ansicht des OLG ist die öffentliche Verhandlung dem Angeklagten zuzumuten, zumal ihm drei Verteidiger zur Seite stehen und die Beweisaufnahme sich darauf beschränken werde, Urkunden und frühere Zeugenaussagen zu verlesen.
 

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