Protz-Bischof

Limburger Bischof: Strafbefehl verhängt

Teilen

Tebartz-van Elst soll falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben haben.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat einen Strafbefehl gegen den umstrittenen Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst beantragt, weil er im Zusammenhang mit seinen Flugreisen ins Ausland falsche eidesstattliche Erklärungen abgegeben haben soll. Tebartz-van Elst steht immer wieder für seinen verschwenderischen Lebensstil auf Kirchen-Kosten in der öffentlichen Kritik.

Strafbefehlsverfahren

Bei einem Strafbefehlsverfahren findet keine mündliche Verhandlung statt, wenn der Beschuldigte die Strafe akzeptiert. Gerichte greifen zu solchen die Justiz entlastenden Verfahren bei einfachen Sachverhalten oder Massendelikten wie etwa Verstößen im Straßenverkehr. Der Erlass eines Strafbefehls wird vom Staatsanwalt beim Amtsgericht beantragt. Ist das Gericht von einem "hinreichenden Verdacht" überzeugt, erlässt es den Strafbefehl und stellt ihn zu. Legt der Angeschuldigte dann innerhalb von zwei Wochen Widerspruch ein, kommt es zu einer mündlichen Hauptverhandlung.

Der Beschuldigte muss sich solch einen Schritt aber sorgfältig überlegen: Das Gericht kann nach einer mündlichen Verhandlung auch eine höhere Strafe festsetzen als im Strafbefehl vorgesehen war. Bei Strafbefehlen können unter anderem Geldstrafen bis zu 360 Tagessätzen und ein Jahr Haft auf Bewährung verhängt werden.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg weist in ihrem Antrag darauf hin, dass laut Paragraf 156 des Strafgesetzbuchs bei falscher Versicherung an Eides statt in schweren Fällen nach einer Hauptverhandlung auch Haftstrafen von bis zu drei Jahren möglich sind.

Hintergrund
Hintergrund des Vorwurfs ist ein Rechtsstreit zwischen dem Bischof und dem Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" über die Berichterstattung zu einer Indien-Reise. In einem Zivilverfahren gab Tebartz-van Elst laut Staatsanwaltschaft in einer eidesstattlichen Erklärung an, es habe keine erneute Rückfrage des "Spiegel"-Journalisten mit dem Vorhalt "Aber Sie sind doch erster Klasse geflogen?" gegeben und er selbst habe auch nicht auf einen solchen Vorhalt die Antwort gegeben: "Business-Klasse sind wir geflogen." Die Staatsanwaltschaft zeigte sich überzeugt, dass diese Erklärung falsch gewesen sei.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.