Auch für Pkw, die Flüchtlinge befördern

Keine Vignettenpflicht für Pkw mit ukrainischen Kennzeichen

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Pkw mit ukrainischen Kennzeichen sind temporär von der Vignettenpflicht sowie von der Streckenmaut in Österreich ausgenommen. Das teilte die Asfinag am Freitag in einer Aussendung mit. Darüber hinaus benötigen Pkw unabhängig ihrer Nationalität keine Vignette, wenn sie im Rahmen einer Hilfsleistung Vertriebene befördern. Analog zu den humanitären Hilfstransporten muss dafür lediglich vor Antritt der Fahrt eine Mautbefreiung auf der Website der Asfinag beantragt werden.

Weiterhin aufrecht bleibt die Regelung, dass für humanitäre Hilfstransporte in die Ukraine keine Maut zu bezahlen ist. Das betrifft sämtliche Fahrzeugtypen - vom Pkw bis zum Lkw und Bus. "Gerade in Zeiten wie diesen ist es von größter Bedeutung, den Menschen in der Ukraine rasch und unkompliziert zu helfen. Genau das machen wir", sagte Klimaministerin Leonore Gewessler (Grüne). "Menschliche Tragödien erfordern eine sofortige Hilfe, die in erster Linie unbürokratisch ist", so die Asfinag-Vorstände Josef Fiala und Hartwig Hufnagl. 

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