Die Invasion Russlands in die Ukraine wird international breit als Verletzung des Völkerrechts verurteilt.
nzwischen wurden auch erste gerichtliche Schritte gegen Russland eingeleitet. Doch welche Möglichkeiten der Verfolgung gibt es überhaupt, und was können die internationalen Gerichte in Den Haag leisten?
Der Internationale Gerichtshof
Das höchste Gericht der Vereinten Nationen soll Konflikte zwischen Staaten lösen. Dort wurde auch das erste internationale Verfahren in Gang gesetzt: Die Ukraine stellte einen Dringlichkeitsantrag und reichte Klage auf Grundlage der Völkermord-Konvention ein.
Anlass ist, dass Moskau die Invasion mit der unbewiesenen Behauptung rechtfertigt, dass die Ukraine Völkermord gegen Russen begehe. Kiew will, dass die UN-Richter erklären, dass es für die Invasion keine rechtliche Grundlage gibt. Außerdem wirft Kiew Russland vor, Völkermord gegen Ukrainer zu planen. Die Richter sollen Sofortmaßnahmen anordnen, um die Rechte der Ukraine und ihrer Bürger zu schützen.
Eine Anhörung im Den Haager Friedenspalast kann relativ schnell, schon in wenigen Wochen, angesetzt werden. Frage ist aber, was ein Urteil ausrichten kann. Die Urteile des Gerichts sind zwar bindend. Doch es kann sie selbst nicht durchsetzen und höchstens den UN-Sicherheitsrat anrufen.
Der Internationale Strafgerichtshof
Auch das Weltstrafgericht steht vor der Eröffnung eines Verfahrens. Chefankläger Karim Khan kündigte am Montagabend an, dass er Ermittlungen zu Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Ukraine einleiten will. Dabei geht es zunächst vor allem um Vorfälle vor der Invasion - die blutige Niederschlagung von pro-europäischen Protesten in den Jahren 2013 und 2014, die Besetzung der Krim und die Kämpfe in der Ostukraine. Aber Khan will die Ermittlungen auch ausdehnen auf den jetzigen Krieg. Und dann könnte sogar der russische Präsident Wladimir Putin ins Visier der Justiz geraten.
Denn der Strafgerichtshof ebenfalls mit Sitz in Den Haag verfolgt anders als das UN-Gericht einzelne Individuen wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Aggression.
Nun sind zwar weder Russland noch die Ukraine Vertragsstaaten. Aber die Ukraine hat in zwei Erklärungen die Zuständigkeit des Gerichtes für sein Grundgebiet anerkannt.
Die Ermittlungen sollen "so schnell wie möglich" in Gang gesetzt werden, sagte Khan. Dazu braucht er noch einen richterlichen Beschluss. Inzwischen beantragte auch Vertragsstaat Litauen eine Untersuchung, und zwar auch gegen die Befehlshaber wie etwa Putin und den belarussischen Präsidenten Alexander Lukaschenko.
Schnelle Urteile sind nicht zu erwarten. Verfahren vor dem Gericht dauern Jahre. Aber schon Ermittlungen und vor allem internationale Haftbefehle könnten abschrecken und ein wichtiges Signal sein.