Schallenberg gegen Embargo

Verletzen Gas-Lieferungen aus Russland das Völkerrecht?

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Außenminister Schallenberg spricht sich gegen ein Embargo für rurrisches Gas aus – das könnte jedoch die geltenden Völkerrechtsbestimmungen verletzen.

Der immer lauter werdenden Frage, ob Österreich russische Energielieferungen endlich boykottieren sollte, gab Außenminister Schallenberg am Montag eine klare Absage. "Wir haben immer gesagt bei Sanktionen, dass sie diejenigen treffen sollen, auf die man abzielt und nicht auf uns zurückfallen sollen als Bumerang", so Schallenberg. Dies wäre bei Gaslieferungen der Fall. 

 

Ein Weiterbezug von russischem Gas könnte jedoch gegen das Völkerrecht verstoßen, meint Markus Beham, Experte für internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Passau. Bei dem in der Satzung der
Vereinten Nationen enthaltenen und nach einhelliger Meinung auch völkergewohnheitsrechtlich geltenden Gewaltverbot handle es sich um eine sogenannte Ius-cogens-Norm, also um „zwingendes Recht“, so Beham. Das seien völkerrechtliche Verpflichtungen, von denen aufgrund ihres besonderen moralischen Gewichts nicht abgewichen werden darf. Dazu gehören etwa die Verbote des Völkermords, von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, der Sklaverei, der Apartheid oder der Folter. Und eben das Gewaltverbot. 

 

Ukraine könnte Wiedergutmachung fordern

In weiterer Folge darf laut Völkerrecht kein UN-Staat Beihilfe oder Unterstützung zur Aufrechterhaltung dieses Zustands leisten – und das könnte laut Beham gegeben sein, wenn weiterhin wirtschaftliche Beziehungen mit Russland unterhalten werden. 

 

Im Falle einer tatsächlichen Verletzung der Völkerrechtsnorm könnte die Ukraine in weiterer Folge volle Wiedergutmachung fordern, so Beham weiter – und zwar von jedem Staat der internationalen Gemeinschaft, der möglicherweise auch nur mittelbare Beihilfe oder Unterstützung zur Aufrechterhaltung des völkerrechtswidrigen Zustands geleistet hat. Also möglicherweise, indem es russisches Gas weiterbezogen hat.

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