Einstweilige Verfügung

Ungarn: EGMR stoppte Flüchtlingsinternierung

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Der Straßburger Gerichtshof reagierte auf das verschärfte Asylgesetz.

Kurz nachdem in Ungarn eine Verschärfung des Asylgesetzes in Kraft getreten ist, stoppte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die erste Flüchtlingsinternierung. Mit einer einstweiligen Verfügung blockierte der EGMR die Überführung von acht Minderjährigen und einer schwangeren Asylbewerberin aus einem Flüchtlingslager in ein Container-Dorf an der ungarischen Südgrenze.

Das Eingreifen des Straßburger Gerichtes war vom Ungarischen Helsinki-Komitee initiiert worden. In einer Aussendung erklärte das Komitee, dass das neue Asylgesetz individuelle Fluchtgründe völlig unberücksichtigt lasse. Vor diesem Hintergrund habe der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte der ungarischen rechtskonservativen Regierung eine Frageliste erstellt, die bis 10. April beantwortet werden muss. Damit sollen die Lebensbedingungen in den Container-Dörfern, die Ausbildung des Personals, Weiterbildungsmöglichkeiten und medizinische Versorgungen geklärt werden.

Heftige Kritik an Zwangsunterbringung

Laut den neuen Bestimmungen sollen Asylbewerber nur noch in den Container-Lagern in Röszke und Tompa festgehalten werden. Dies betrifft auch unbegleitete Minderjährige im Alter von 14 bis 18 Jahren. Die Zwangsunterbringung gilt bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Asylantrag. Bis dahin könne die Transitzone nur in Richtung Serbien verlassen werden, hatte die Regierung erklärt. Das Gesetz stieß auf heftige internationale Kritik. Das pauschale Festhalten von Asylwerbern verstößt nach Ansicht von Juristen gegen internationales Recht.

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