Nazi-Prozess

Urteil gegen SS-Mann-Gröning (95) rechtskräftig

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Früherer SS-Mann gilt als "Buchhalter von Auschwitz".

Das Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning wegen Beihilfe zum massenhaften Mord im nationalsozialistischen Vernichtungslager Auschwitz ist rechtskräftig. Das teilte das Gericht mit Sitz in Karlsruhe (Baden-Württemberg) am Montag mit. Zuvor hatte dies bereits Grönings Verteidiger Hans Holtermann gesagt.

Die Richter verwarfen nach eigenen Angaben bereits am 20. September die Revisionen, die der 95-Jährige sowie Nebenkläger eingelegt hatten. Diese wollten, dass der in der Presse "Buchhalter von Auschwitz" genannte Gröning als Mittäter bestraft wird.

Gröning war im Juli 2015 vom Landgericht Lüneburg (Niedersachsen) zu vier Jahren Haft verurteilt worden, weil er durch seinen Beitrag zur Tötungsmaschinerie in dem Lager den Mord an 300.000 Menschen befördert haben soll. Er hatte eingeräumt, das Geld der verschleppten Juden verwaltet und die Ankunft der Transporte mit beaufsichtigt zu haben.

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