Deutscher vor Gericht

Mann trampelt Tochter bei Exorzismus tot

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Vater verteidigte Vorgehen vor Gericht als "Massage" zur Austreibung von Dämonen.

Er wollte sie von einem Dämon befreien: Ein 50 Jahre alter Deutscher ist von einem Gericht in der Schweiz zu neun Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden, weil er seine geistig behinderte Tochter zu Tode getrampelt hat. Bei der schweren Misshandlung des Opfers habe der Beschuldigte mit dem Tod der Frau rechnen müssen, hieß es am Freitag in der Urteilsbegründung.
 
Zum Prozessbeginn im Bezirksgericht Frauenfeld im Schweizer Kanton Thurgau präsentierte die Staatsanwaltschaft Videos, auf denen der mehrfach in Deutschland Vorbestrafte an einer lebensgroßen Strohpuppe demonstrierte, wie er die zierliche, damals 25 Jahre alte Frau malträtierte. Demnach trampelte er auf dem Körper der am Boden liegenden Tochter herum und trat ihr dabei auch in den Bauch. Die junge Frau starb laut Obduktion an schweren inneren Verletzungen. Der Vater bezeichnete sein Vorgehen vor Gericht als "Massage", um einen Dämon auszutreiben. Die Tat ereignete sich am 2. Jänner 2016 in Wagenhausen, 20 Kilometer östlich von Schaffhausen.
 
Die Anklage warf ihm zudem sexuelle Handlungen an der sterbenden oder bereits toten Tochter vor. Von diesem Punkt sprach das Gericht den Angeklagten allerdings frei. Der Vater habe geglaubt, mit einer sexuellen Handlung seine sterbende Tochter wiederbeleben zu können, urteilte das Gericht. "In seiner Selbstüberschätzung" sei er überzeugt gewesen, das Opfer reanimieren zu können, sagte der Gerichtspräsident nach Angaben der Schweizer Nachrichtenagentur sda.
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