Mann hatte Sprengstoff aus Munitionsdepot gestohlen und gezündet. Beförderung kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Peinliche Panne in der Schweizer Armee: Ein rechtskräftig verurteilter Bombenleger wurde nicht nur als "Swisscoy"-Friedenssoldat in den Kosovo geschickt, sondern kürzlich auch noch zum Oberst befördert. Man habe von der im Jahr 1994 verhängten zehnmonatigen bedingten Freiheitsstrafe nichts gewusst, rechtfertigt sich das Schweizer Verteidigungsministerium am Donnerstag. Der Hinweis auf die Strafe habe nämlich in den routinemäßig für die Personensicherheitsprüfung eingeholten Daten gefehlt.
Nach Angaben des Verteidigungsministeriums kann die Beförderung nicht mehr rückgängig gemacht werden, weil es keine Manipulation gegeben habe. Zur Panne kam es offenbar, weil zum Zeitpunkt der Personenüberprüfung die Strafe schon aus dem Strafregister getilgt worden war. Dann dürfe dem Betroffenen eine Strafe auch nicht mehr vorgehalten werden, betonte ein Ministeriumssprecher.
Sprengstoff gezündet
Der Mann hatte in einem Thuner
Munitionsdepot Sprengstoff gestohlen und ihn im Oktober 1987 vor dem
Wohnblock seiner Ex-Freundin in Bern gezündet. Es sei ein Sachschaden von
5.600 Franken (4.173 Euro) entstanden. Das Strafamtsgericht Bern verurteilte
den Betroffenen 1994 rechtskräftig zu einer 10-monatigen bedingten
Freiheitsstrafe. Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums sagte am
Donnerstag, dass die Justiz Verurteilungen nach einer Frist von acht bis
zehn Jahren lösche. Daher schien die Strafe im Jahr 2004, als die Schweizer
Armee den Mann in den Kosovo schickte, nicht mehr auf. Seit Dezember 2004
war er laut VBS als "projektbezogener Mitarbeiter" für das Kompetenzzentrum
Swissint (Auslandseinsätze) in Stans tätig.
Entsendung in den Kosovo und Beförderung
Dabei wurde bei dem
Mann gleich zwei Mal eine Personensicherheitsprüfung durchgeführt, vor der
Entsendung in den Kosovo im Jahr 2004 und vier Jahre später noch einmal.
Beide Male ging sie positiv aus. Wegen seiner guten Leistungen und einer
Vakanz im Swisscoy-Armeestabsteil wurde der Mann schließlich im April 2010
zum Oberst befördert. Hätte das Verteidigungsministerium von der kriminellen
Vergangenheit des Mannes gewusst, wäre es dazu wohl kaum gekommen. "Ein
Bombenanschlag wird als sicherheitsrelevantes Ereignis eingestuft", sagte
Ministeriumssprecher Sebastian Hueber am Donnerstag zur SDA. Publik gemacht
wurde der Fall am Mittwoch von der Boulevardzeitung "Blick".
Eine Informationslücke hatte es auch im Fall des früheren Schweizer Armeechefs Roland Nef gegeben. Die Regierung hatte über dessen Ernennung entschieden, ohne darüber informiert zu sein, dass gegen ihn ein Strafverfahren wegen Belästigung und Nötigung seiner Ex-Freundin lief. Als dies dann bekannt wurde, trat Nef im Sommer 2008 als Armeechef zurück.