Fall "Borat"

Anhörung der Parteien zu Ende gegangen

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Die millionenschwere Schadenersatzklage von drei rumänischen Dorfbewohnern gegen den Kinohit "Borat" ist zunächst vertagt worden.

Der Streit um den Kinoerfolg "Borat" hat am Montag ein Gericht in New York beschäftigt. Wie der Wiener Anwalt Gerhard Podovsovnik, Vertrauter des US-Advokaten Ed Fagan, am Abend der APA mitteilte, habe die Gegenseite erstmals Einwände gegen die Klage der mittlerweile drei Bewohner aus dem rumänischen Dorf Glod vorgebracht. Dabei gehe es allerdings um "Formaleinwände". Zu den materiellen Forderungen der Kläger hätten sich die Anwälte nicht geäußert.

Die beiden ersten Kläger Nicolae Todorache und Spiridon Ciorobea aus Glod haben die Filmverleihfirma 20th Century Fox und weitere beteiligte Filmproduktionsfirmen wegen Irreführung, Betruges und Verunglimpfung im Zusammenhang mit den Dreharbeiten zu "Borat" verklagt. Sie verlangen Schadenersatz in Höhe von 30 Millionen Dollar (22,6 Millionen Euro). Man habe ihnen gesagt, es handle sich um einen Dokumentarfilm und habe verschwiegen, dass sie in einem Spielfilm "lächerlich gemacht" werden sollten, argumentieren sie. Ciorobea wird im Film als "Schweißer und Abtreibungsgynäkologe" präsentiert. Todorache wird als "Vergewaltiger" dargestellt.

Den beiden Erstklägern schloss sich nun Nicolae Staicu, Mitglied im Gemeinderat und Vertreter der Roma, an. Staicu sagte laut einem Bericht der deutschen Nachrichtenagentur dpa am Montag, er klage im Namen der gesamten Roma-Gemeinschaft aus Glod wegen Betrugs und Verunglimpfung. Weiters gab der Gemeinderat an, dass sich ein Anwalt der betroffenen Produktionsfirmen von "Borat" bei ihm gemeldet und eine außergerichtliche Einigung angeboten habe. Darüber habe er noch nicht entschieden, so Staicu.

Podovsovnik sagte zum weiteren Procedere, dass die Vertreter der Rumänen nun die Möglichkeit bekommen hätten, Ergänzungen zur Klage vorzunehmen. Bis 8. Jänner hätten dann die Anwälte der Beklagten Gelegenheit, darauf zu antworten. Danach gebe es ein weiteres Treffen vor Gericht, auf das man sich erst einigen müsse. Der Wiener Advokat nannte es wahrscheinlich, dass sich US-Roma und Sinti-Organisationen der Klage ebenfalls anschließen - ein wesentlicher Faktor bei der Suche nach einem Gerichtsstand - und dass auch weitere Bewohner von Glod dazukommen könnten.

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