Israel

Behinderter hat keinen Anspruch auf Gratis-Bordellbesuche

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Der Oberste Gerichtshof hob die Entscheidung eines Bezirksgerichts auf: Die Finanzierung käuflicher Liebe durch die Versicherung sei " unmoralisch".

Der Oberste Gerichtshof Israels hat in einem Grundsatzurteil klargestellt, dass ein durch Unfallverletzungen Behinderter keinen Anspruch auf die Bezahlung von Prostituierten durch seine Versicherung hat. Das Gericht kam in einer am Dienstag im Internet veröffentlichen Entscheidung zu dem Schluss, die Finanzierung käuflicher Liebe durch die Versicherung sei "unmoralisch".

Geistig und körperlich behindert
Damit hob der Oberste Gerichtshof die Entscheidung eines Bezirksgerichts in Tel Aviv vom Oktober 2004 auf, das der Versicherung Migdal auferlegt hatte, einem seiner Mitglieder umgerechnet 28.000 Euro für Prostituiertenbesuche zu zahlen. Der Betroffene ist seit einem Verkehrsunfall geistig und körperlich behindert. Das Bezirksgericht hatte ihm das Recht zugesprochen, einmal wöchentlich auf Kosten der Versicherung seine sexuellen Wünsche auszuleben.

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