Transrapidprojekt

Beschwerde wegen ungerechtfertigter Staatshilfen

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Der EU-Kommission liegt schon seit längerem eine Wettbewerbsbeschwerde wegen angeblich ungerechtfertigter Staatshilfen für das Transrapid-Projekt in München vor.

Die Kommission habe deswegen am 17. Mai Informationen von der deutschen Bundesregierung angefordert, die dann am 25. Juli übersandt wurden, sagte der Sprecher von EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot am Dienstag auf Anfrage in Brüssel.

Wer die Beschwerde in Brüssel einlegte, blieb offen. Die Namen von Unternehmen und Personen werden bei solchen Nachprüfungen nur in Ausnahmefällen genannt. Der Transrapid ist nach dem verheerenden Unfall im Emsland umstritten.

Der Sprecher widersprach einem Bericht des "Handelsblatts", wonach Barrot persönlich an die Bundesregierung geschrieben habe. "Der Kommissar hat zu keinem Augenblick einen Brief an die Behörden wegen des Transrapids in Bayern geschrieben." Die Zeitung berichtete, Barrot fordere von der Bundesregierung detaillierte Auskunft über das bis zu 1,8 Milliarden Euro teure Transrapid-Projekt, das München mit dem Flughafen verbinden soll. Darüber hinaus wolle die EU-Kommission alle relevanten Verträge einsehen.

Laut Sprecher gab es am 12. September eine Arbeitssitzung mit Vertretern der Kommission und der deutschen Seite. Diese sei in guter Atmosphäre verlaufen, von Brüsseler Drohungen können keine Rede sein. Die Kommission prüfe nun die erhaltenen Informationen.

Falls die Kommission Bedenken hat, kann sie ein Behilfeprüfverfahren eröffnen, das in der Regel 18 Monate dauert. Falls sie am Ende dieser Prozedur zu dem Schluss kommt, dass wettbewerbsverzerrende Subventionen vorliegen, dürfen diese nicht gewährt werden. Falls sie schon ausgezahlt wurden, müssen sie zurückgezahlt werden. Wettbewerbsbeschwerden in Brüssel gegen Staaten oder Unternehmen sind in Brüssel nichts Außergewöhnliches; die Kommission ist rechtlich verpflichtet, diesen Beschwerden nachzugehen, wenn sie stichhaltig erscheinen.

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