Ein Vater hat in München erfolgreich seine Vaterschaft angefochten. Vermutlich wurde der Samen bei der künstlichen Befruchtung verwechselt.
Nach einer vermuteten Verwechslung des Samens bei einer künstlichen Befruchtung hat ein Mann erfolgreich seine Vaterschaft angefochten. Das Amtsgericht München gab der Klage des inzwischen Geschiedenen statt, wie aus einem am Montag veröffentlichten Urteil hervorgeht. "Es ist eine ungewöhnliche Anfechtungsklage", sagte Gerichtssprecherin Ingrid Kaps.
Vater nicht mehr unterhaltspflichtig
Mit dem Urteil ist der Vater
nicht mehr unterhaltspflichtig, die Mutter muss allein für den behinderten
Buben aufkommen. Ob der Mann tatsächlich nicht mehr zahlt, blieb aber offen.
Für das Kind werde es schwierig sein, je zu erfahren, wer sein leiblicher
Vater sei.
Bub kam schwer behindert zur Welt
Dem Ehepaar war mit der
künstlichen Befruchtung der sehnliche Kinderwunsch erfüllt worden. Der Bub
kam schwer behindert zur Welt. Der Vater kümmerte sich auch noch um das
Kind, als die Ehe Jahre später geschieden wurde. Um bei einem möglichen
medizinischen Notfall rasch einen geeigneten Blutspender zu finden, wurden
den Eltern und dem Buben Blut entnommen und die Blutgruppen bestimmt. Daraus
ergab sich, dass es sich bei dem Ex-Ehemann nicht um den leiblichen Vater
handelt. Dies bestätigten weitere Gutachten.
Bei einer Schadenersatzklage der Mutter gegen den behandelnden Arzt gebe es große Hürden zu überwinden, erläuterte die Gerichtssprecherin. Denn zunächst müsse die Mutter beweisen, dass tatsächlich ein Behandlungsfehler des Arztes Grund dafür war, dass der Ex-Ehemann nicht der Vater ist.