Das Oberste Gericht des US-Staats Nebraska hat Hinrichtungen auf dem elektrischen Stuhl als verfassungswidrig verboten.
Der elektrische Stuhl sei "ein Dinosaurier, der eher ins Labor des Barons Frankenstein passt als in eine Hinrichtungskammer", hieß es in dem am Freitag veröffentlichten Urteil. Diese Hinrichtungsart mit ihrer "Geschichte der verbrannten und verkohlten Körper ist weder mit den Kriterien des Anstands noch mit denen der Menschenwürde vereinbar".
Verurteiler bekam Recht
Da die Gesetze von Nebraska derzeit als
einzige Hinrichtungsart den elektrischen Stuhl vorsehen, kann die
Todesstrafe dort im Augenblick nicht mehr vollstreckt werden. Das Urteil
bedeutet einen Etappensieg für den 35-jährigen Raymond Mata, der im Jahr
2000 wegen Kindsmords in Nebraska zum Tode verurteilt wurde und vor Gericht
gegen seine Hinrichtung auf dem elektrischen Stuhl geklagt hatte. Das
Todesurteil wurde vom Obersten Gericht bestätigt, nur die Hinrichtungsart
wurde verworfen. Die Hinrichtung könne erst erfolgen, wenn die Behörden eine
verfassungsgemäße Hinrichtungsmethode eingeführt hätten, entschied das
Gericht.
Auch Giftspritze umstritten
Hinrichtungen auf dem elektrischen
Stuhl sind in zahlreichen Staaten der USA legal, aber Nebraska ist der
einzige Bundesstaat, der den elektrischen Stuhl bis heute angewendet hat.
Über 30 weitere Staaten sowie die Bundesregierung vollstrecken die
Todesstrafe mit der Giftspritze. Seit das oberste Gericht der USA im
September aber eine Klage auch gegen diese Hinrichtungsmethode angenommen
hat, herrscht praktisch ein Exekutionsmoratorium in den 36 der 37
US-Staaten, die die Todesstrafe anwenden.
Die Kläger vor dem Höchstgericht, zwei zum Tode verurteilte Häftlinge in Kentucky, machen geltend, dass die Injektion mit drei verschiedenen Chemikalien zu Qualen bei der Exekution führen könnte und diese Hinrichtungsmethode daher als grausame Bestrafung gegen die US-Verfassung verstoße. Mit einer Entscheidung des Gerichts wird nicht vor dem Frühsommer gerechnet.