Lebenslange Haft

Halle-Prozess - Höchststrafe nach rechtsterroristischem Anschlag

Teilen

Mit anschließender Sicherungsverwahrung - Oberlandesgericht stellte besondere Schwere der Schuld fest.

Im Prozess um den rechtsterroristischen Anschlag von Halle ist der Angeklagte Stephan B. zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Zudem stellte das Oberlandesgericht Naumburg am Montag die besondere Schwere der Schuld fest. Bei dem Anschlag handelte es sich um eines der schlimmsten antisemitischen Verbrechen der deutschen Nachkriegsgeschichte. Der rechtsterroristische Anschlag im Oktober 2019 sorgte weltweit für Entsetzen.
 
B. hatte am 9. Oktober 2019 versucht, 51 Menschen zu töten, die in der Synagoge von Halle den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur feierten. Er scheiterte an der massiven Tür, erschoss daraufhin die Passantin Jana L. und später in einem Döner-Imbiss den 20 Jahre alten Auszubildenden Kevin S.. Auf der anschließenden Flucht verletzte er weitere Menschen. Der 28-Jährige hat die Taten gestanden und mit antisemitischen, rassistischen und antifeministischen Verschwörungstheorien begründet.
Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.