Bad Reichenhall

Ingenieur wegen Eishalleneinsturz verurteilt

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Beim Einsturz der Eishalle in Bad Reichenhall waren 2006 15 Menschen getötet worden. Der Mann wurde zu zweieinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Knapp drei Jahre nach dem Einsturz der Eissporthalle von Bad Reichenhall mit 15 Toten hat das Landgericht Traunstein den Konstrukteur des Hallendachs zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Große Strafkammer hielt den 68-Jährigen nach 28 Verhandlungstagen der fahrlässigen Tötung für schuldig. Der Bauingenieur hatte vor Gericht zugegeben, die riesigen Dachträger wesentlich höher als genehmigt geplant zu haben. Der Architekt, der teils die Bauaufsicht hatte, und ein Gutachter wurden hingegen freigesprochen.

Unmittelbar nach dem Urteilsspruch kündigte der Verteidiger des Konstrukteurs an, Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe einzulegen. Auch die Staatsanwaltschaft prüft, nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe die nächste Instanz anzurufen. Der Konstrukteur des Daches für die in den 70er Jahren errichtete Halle hat nach Überzeugung des Gerichts zwei Planungs- und einen Überwachungsfehler begangen.

Erstens habe der Bauingenieur eine falsche statische Berechnung des Daches erstellt. Zweitens habe der Angeklagte die Höhe der Dachbalken statt der genehmigten 1,20 Meter mit tatsächlich 2,87 Metern erheblich überschritten und damit "massiv gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen". Und drittens hätte er die beteiligten Baufirmen bei der Montage der Balkenteile kontrollieren müssen.

Architekt konnte keine Schuld nachgewiesen werden
Dem angeklagten Architekten konnte in dem fast zehnmonatigen Mammutverfahren dagegen keine Schuld nachgewiesen werden. Der heute 64-Jährige habe bei Errichtung der Halle nicht wie von der Staatsanwaltschaft behauptet, die Funktion des örtlichen Bauleiters gehabt. Auch musste er sich nach Überzeugung des Gerichts nicht um das Vorliegen der Prüfstatik kümmern. Das Fehlen dieses wichtigen Dokumentes spielte in dem Prozess eine zentrale Rolle. Der Architekt wurde daher vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen.

Freispruch für den Gutachter
Überraschend sprach das Gericht auch den Gutachter frei, der noch drei Jahre vor dem Einsturz der Halle dem Gebäude einen guten Zustand bescheinigt hatte. Vernehmungen von Zeugen aus der Reichenhaller Stadtverwaltung hätten ergeben, dass der 55-Jährige kein Standsicherheitsgutachten, sondern lediglich eine Kostenschätzung für eine Gebäudesanierung habe abgeben sollen. Dass er eine exakte Untersuchung der maroden Dachträger unterlassen habe, sei nicht ursächlich für den Einsturz der Eissporthalle gewesen.

Am 2. Jänner 2006 waren zwölf Kinder und Jugendliche sowie drei Mütter ums Leben gekommen. 34 Personen wurden verletzt, sechs von ihnen schwer. Das Hallendach war nach tagelangem Schneefall eingebrochen.

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