Der 86-Jährige ist offenbar nicht verhandlungsfähig. Er soll für die Ermordung von Angehörigen des Widerstands verantwortlich sein.
Ein vor dem Aachener Landgericht geplantes Verfahren gegen einen heute 86-jährigen mutmaßlichen Ex-SS-Mann ist einem Medienbericht zufolge geplatzt. Das Gericht werde das Verfahren gegen den Pensionisten Heinrich B. nicht eröffnen, berichtete am Mittwoch "Bild.de". Ein Kölner Gutachter habe den in einem Altenheim in der Eifel lebenden Mann für nicht verhandlungsfähig erklärt. B. soll 1944 mit Mittätern drei Männer erschossen haben.
Schwer herzkrank
Der Angeklagte sei unter anderem schwer
herzkrank, hieß es. Das Aachener Landgericht war für eine Stellungnahme
zunächst nicht erreichbar. Der Prozess in Aachen sollte einer der
voraussichtlich letzten NS-Kriegsverbrecher-Prozesse in Deutschland werden.
Die Staatsanwaltschaft Dortmund hatte B. im vergangenen Frühjahr wegen Mordes angeklagt. Dem gebürtigen Niederländer werden Morde an drei Männern 1944 in den Niederlanden zur Last gelegt. Die Opfer werden zum Umfeld des niederländischen Widerstands gegen die Nazis gerechnet. Die NS-Morde sollen demnach bei einer Aktion unter dem Tarnnamen "Silbertanne" verübt worden sein, der in dem Nachbarland insgesamt 54 Niederländer zum Opfer fielen.
Bereits 1949 in Abwesenheit zum Tode verurteilt
B. soll 1940 der
deutschen Waffen-SS beigetreten sein und mit weiteren Mittätern die drei
Männer im Juli und September 1944 in Breda, Voorschoten und Wassenaar
erschossen haben. Der heute 86-Jährige war wegen der Taten bereits 1949 in
Abwesenheit von einem Sondergericht in Amsterdam zum Tode verurteilt worden.
Diese Strafe wurde später in lebenslange Haft umgewandelt, die
niederländische Staatsangehörigkeit wurde B. in der Folgezeit entzogen.
Erst im Juli 2007 hatte das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass die Strafe an dem Ex-Bergmann nicht vollstreckt werden kann. Nach dem Willen der Dortmunder Zentralstelle zur Verfolgung von NS-Verbrechen in Nordrhein-Westfalen sollte der Fall nun vor dem deutschen Gericht neu verhandelt werden. Bei ihrer Anklage berief sich die Staatsanwaltschaft seinerzeit auf ein EU-Übereinkommen. Demnach könne B. der Prozess gemacht werden, weil die in den Niederlanden verhängte Strafe gegen ihn nicht vollständig vollstreckt worden sei.