Zuständigkeit

Prozess-Wende im Fall Maddie: Anklage gegen Christian B.

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Wende im Fall Maddie: Das Landgericht in Braunschweig ist doch für einen möglichen Prozess gegen den Verdächtigen Christian B. (46) verantwortlich. 

Ursprünglich gab das Landgericht Braunschweig einer Beschwerde des Verteidigers von Christian B. statt, in der es hieß, sie seien gar nicht verantwortlich für ein solches Verfahren. Denn: Der letzte Wohnsitz des in Italien festgenommenen B. in Deutschland ist umstritten. Während die Staatsanwaltschaft von Braunschweig ausging, behauptete die Verteidigung, es sei eine verfallene Lagerhalle in Sachsen-Anhalt gewesen. Das Landgericht erklärte sich daraufhin für unzuständig. Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein. 

Das Oberlandesgericht hat nun entschieden, dass das Landgericht in Braunschweig doch verantwortlich für ein Verfahren ist. B. soll laut BKA und Staatsanwaltschaft Braunschweig im Jahr 2007 die kleine Maddie McCann, die zu dem Zeitpunkt drei Jahre alt war, entführt und getötet haben. Zudem sollen am Landgericht die von der Staatsanwaltschaft erhobene Anklage wegen der mutmaßlichen Vergewaltigung der Irin Hazel B. (damals 20) 2004 in Portugal sowie wegen drei Fällen sexuellen Missbrauchs verhandelt werden, wie die "Bild"-Zeitung berichtet. 

Kommt es jetzt zu einem Prozess? 

Das Oberlandesgericht fußte ihre Entscheidung, der letzte Wohnsitz von B. müsse in Braunschweig sein, „aufgrund einer Vielzahl verschiedener Indizien und Beweismittel – insbesondere früherer Angaben des Angeschuldigten – in Braunschweig festzustellen“ Indizien für einen Wohnsitz in Sachsen-Anhalt lägen keine vor. 

Das Landgericht Braunschweig muss nun über die Eröffnung des Verfahrens entscheiden. Sollte es sich für eine Hauptverhandlung entscheiden, kündigte die Verteidigung bereits weitere Schritte an. Ein Prozess gegen Christian B. ist somit in den Bereich des Möglichen gerutscht. Ob und wann es aber im Endeffekt dazu kommt, bleibt noch völlig offen. 

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