Seligsprechung

So sieht das Verfahren aus

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Die Beatifikation ist die Vorstufe zur Heiligsprechung nach kanonischem Recht.

Die Seligsprechung (Beatifikation) durch den Papst ist in der katholischen Kirche die Vorstufe zur und die Voraussetzung für die Heiligsprechung (Kanonisation). Die Seligkeit ist nach der Glaubenslehre der Zustand der Gerechten im Jenseits, die frei von Sünden gestorben sind. Die Kirche erklärt nach genauer Prüfung des Lebenswandels der oder des Betreffenden diesen für "selig" und gestattet damit seine öffentliche Verehrung innerhalb der Ortskirchen, Diözesen oder Orden.

Heilige und Selige sollen den katholischen Gläubigen als Vorbild sowie zur Fürbitte im Gebet dienen. Erst seit dem 12. Jahrhundert sind Seligsprechung und Heiligsprechung in der lateinischen Kirche dem Papst vorbehalten. Die Unterscheidung zwischen Beatifikation und Kanonisation wurde amtlich erst seit der Reformation gemacht.

Dem Seligsprechungsprozess vor der vatikanischen Ritenkongregation geht eine Untersuchung durch den zuständigen Diözesanbischof voraus, der zu prüfen hat, ob der Tatbestand eines Wunders, der Ruf der Heiligmäßigkeit beziehungsweise ein Martyrium vorliegt. Nach der Erklärung des "heroischen Grades der Tugenden" im apostolischen Prozess bekommt der bzw. die Betreffende den Titel "ehrwürdig".

Seit 1983 gelten für Selig- und Heiligsprechungen die Bestimmungen der Apostolischen Konstitution "Divinus Perfectionis Magister". Diese ermöglicht ein verkürztes Verfahren.

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