Die juristische Aufarbeitung der Sex-Affäre beim Schweizer Fußball-Erstligisten FC Thun schreitet voran.
Ein Spieler werde sich zusammen mit einem anderen Mann vor dem Kreisgericht verantworten müssen, wie am Montag kurz vor Abschluss der Ermittlungen vom Untersuchungsrichter des Berner Oberlands mitgeteilt wurde. Dem Spieler wird vorgeworfen, mit einem damals 15-jährigen Mädchen sexuelle Handlungen gehabt zu haben. Ein ehemaliger Spieler ist bereits zu einer Geldstrafe und einer Buße verurteilt worden. Hier ging es um Zungenküsse. Der Mann war geständig.
Schändung
Die Schweiz kennt dafür den Strafbestand der
"Schändung" des Mädchens, wenn "in Kenntnis seines urteilsunfähigen
Zustands" gehandelt wurde. Acht Personen werden gestützt auf die
polizeilichen Ermittlungen an das Strafeinzelgericht Thun überwiesen. Sechs
von ihnen sollen Spieler sein, die zur Zeit dem FC Thun angehören oder zum
Zeitpunkt der Straftaten angehört haben. Die Vorwürfe reichen von
Zungenküssen bis Geschlechtsverkehr, bis auf einen sind alle geständig.
14
Anzeigen
Zunächst waren im November 14 Personen angezeigt worden.
Insgesamt waren sogar 21 Personen zur Sache befragt worden. Den 14
Angezeigten wurden sexuelle Handlungen mit einem zur Tatzeit 15-jährigen
Mädchen vorgeworfen. Die Handlungen sollen größtenteils im Einverständnis
mit der heute 16-Jährigen geschehen sein, die der Fanszene zugerechnet wird.