Zwei Jahre bedingt

Urteil nach Kinderheimskandal von Jersey

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Im Februar 2008 waren in dem Kinderheim "Haut de la Garenne" Knochen gefunden worden. Bis zu 150 frühere Heimbewohner berichteten von regelmäßigen Sexgelagen der Angestellten, die Mädchen und Buben vergewaltigt und gefoltert hätten.

Eineinhalb Jahre nach der Aufdeckung von Kindesmisshandlungen in einem Heim auf der Kanalinsel Jersey gibt es eine erste Verurteilung. Der 46 Jahre alte ehemalige Bewohner des Heims muss jedoch nicht ins Gefängnis. Ein Gericht auf der britischen Insel verurteilte den Mann stattdessen zu einer zwei Jahre langen Bewährungsstrafe. Der Mann war selbst Bewohner des Kinderheims, als er in den 70er Jahren Burschen im Alter von acht und zehn Jahren sexuell belästigt hatte. Damals war der Verurteilte selbst erst 14 Jahre alt. Nach Angaben des Gerichts war er in dem Heim als kleines Kind selbst Opfer "schweren sexuellen Missbrauchs" geworden. Das wirkte sich strafmildernd aus.

Das Kinderheim "Haut de la Garenne" war nach Knochenfunden im Keller im Februar 2008 weltweit als Schauplatz brutaler Kindesmisshandlungen in die Schlagzeilen geraten. Bis zu 150 frühere Heimbewohner berichteten von regelmäßigen Sexgelagen der Angestellten, die Mädchen und Buben vergewaltigt und gefoltert hätten.

Die Verbrechen sollen in der Zeit von 1960 bis zur Schließung des Kinderheims 1986 verübt worden sein. Die Polizei nahm mehrere ehemalige Heimangestellte fest. Der Verdacht, dass in dem Heim auch Kinder ermordet wurden, hat sich allerdings nicht bestätigt.

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