EU und USA uneinig

Verwirrung um Flugdaten-Weitergabe

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Der Entwurf zur Weitergabe von Flugpassagierdaten ist laut USA gebilligt, für die EU-Kommission gibt es keine Vereinbarung.

Die Europäische Union und die USA interpretieren offensichtlich die Verhandlungsergebnisse über die Weitergabe von Passagierdaten unterschiedlich.

Laut EU konnten sich beide Seiten nicht auf ein endgültiges Abkommen verständigen. US-Heimatschutzminister Michael Chertoff schrieb dagegen in einer Erklärung, dass er einen Entwurf eines Abkommens abgezeichnet hätte. Ein Sprecher des US- Ministeriums erklärte später, das der EU zugesandte Dokument stelle kein "endgültiges Abkommen" dar. Jedoch vertrete Chertoff den Standpunkt, dass es nur noch "geringfügige Änderungen" geben werde, sagte der Ministeriumssprecher.

Störungsfreie Abwicklung
Bis zu einem endgültigen Abkommen geht Chertoff davon aus, dass der Flugverkehr zwischen den USA und der Europäischen Union störungsfrei ablaufen wird. Die Passagierdaten könnten an US-Behörden, die mit dem Kampf gegen den Terror befasst seien, weitergegeben werden. Chertoff dankte den Verhandlungspartnern der EU für die Zusammenarbeit. Er hoffe, dass es bald zu einer abschließenden Einigung mit den europäischen Verbündeten kommen könne.

EU: "Es gibt keine Vereinbarung"
Der Sprecher der EU-Kommission sagte in der Nacht auf Sonntag in Brüssel: "Es gibt keine Vereinbarung." Es gebe seit Mitternacht zwar "ein juristisches Vakuum" bei der umstrittenen Übermittlung von Fluggastdaten. "Dies bedeutet jedoch nicht, dass nun Chaos ausbricht" , sagte der Sprecher weiter. Die Gespräche mit den USA sollten "so rasch wie möglich fortgesetzt werden. Die Innen- und Justizminister der EU wollen sich am Donnerstag in Luxemburg mit der Lage befassen.

Frist für Einigung abgelaufen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Mai den 30. September als Termin für eine Einigungsfrist gesetzt, nachdem die bisherige Vereinbarung über die Weitergabe von bis zu 34 Daten pro Passagier mangels Rechtsgrundlage aufgehoben wurde. Die Daten werden von den US-Behörden verlangt, weil sie zum Schutz vor Terrorismus benötigt würden. Das höchste EU-Gericht hatte sich nicht zur Sache selbst geäußert, sondern eine falsche Rechtsgrundlage bemängelt.

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