Statt lebenslänglich

17 Jahre Haft für US-Bürger wegen Al-Kaida-Behilfe

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Jose Padilla soll das Terrornetzwerk Al-Kaida unterstützt haben. Die Anklage hatte lebenslanges Gefängnis beantragt.

Der US-Bürger Jose Padilla ist am Dienstag wegen Unterstützung der Terrororganisation Al Kaida zu einer Haftstrafe von 17 Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Damit blieb die zuständige Richterin Marcia Cooke in Miami (Florida) weit hinter der Forderung der Ankläger zurück, die für Padilla lebenslanges Gefängnis beantragt hatten.

Terrorzelle in den USA
Padilla war im Sommer vergangenen Jahres gemeinsam mit zwei anderen Männern schuldig gesprochen worden. Ihnen war Mitgliedschaft in einer islamischen Terrorzelle in den USA und "Verschwörung zur Tötung, Entführung und Verstümmelung" von Menschen angelastet worden. Der aus dem Libanon stammende Adham Amin Hassoun erhielt am Dienstag eine Haftstrafe von 15 Jahren und acht Monaten. Kifah Wael Jayyousi aus Jordanien wurde zu 12 Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt.

Schmutzige Bombe?
Der Fall des heute 37-jährigen Padilla hatte weltweit Aufsehen erregt. Er war im Mai 2002 in Chicago bei der Einreise in die USA wegen eines angeblich geplanten Anschlags mit einer sogenannten schmutzigen Bombe verhaftet worden, die bei der Explosion Radioaktivität freigesetzt hätte. Padilla, der damals aus Pakistan kam, verbrachte dann als "ungesetzlicher feindlicher Kämpfer" dreieinhalb Jahre ohne Verfahren in Isolationshaft in einem US-Militärgefängnis. Erst als sich der Oberste Gerichtshof einschaltete, wurde ein Prozess eingeleitet.

In der Anklageschrift tauchte der ursprüngliche Vorwurf eines geplanten Anschlags mit einer radioaktiven Bombe, auf den sich die US-Regierung bei dem langen Gewahrsam ohne Prozess berufen hatte, aber überhaupt nicht mehr auf. Außerdem fand das Verfahren nicht vor einem Militärgericht statt, sondern vor einer zivilen Instanz. Bürgerrechtsgruppen und Juristen vermuteten, dass die dünne Beweislage die Regierung zu diesen Schritten zwang.

Folter im Militärgefängnis bei Strafmaß berücksichtigt
In ihrer Urteilsbegründung sagte die Richterin nach Medienberichten unter anderem, es gebe keine Beweise dafür, dass die drei Angeklagten persönlich einen Menschen getötet, entführt oder verstümmelt hätten. Im Fall Padilla zog sie bei der Festsetzung des Strafmaßes auch die "harschen" Bedingungen ins Kalkül, unter denen er festgehalten worden sei. Er selbst hat ausgesagt, dass er im Militärgefängnis gefoltert worden sei.

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