Auf den Stimmzetteln stand "Landtag" statt "Bezirkstag". Jetzt müssen alle Zettel neu ausgeliefert werden.
Wenige Wochen vor der Landtagswahl in Bayern ist es zu einer Panne beim Druck der Stimmzettel gekommen. Rund 3,2 Millionen Stimmzettel für alle Stimmkreise in Oberbayern müssten wegen eines fehlerhaften Aufdrucks neu produziert werden. Auf den Stimmzetteln für die Erststimme bei der Bezirkstagswahl hieß es fälschlicherweise bei den Bezirkstags-Direktkandidaten "Landtag" statt "Bezirkstag". Der Fehler war nach der Auslieferung der Papiere in einem Stimmkreis entdeckt worden.
Wahlrecht mit Besonderheiten
Das bayerische Wahlrecht weist
einige Besonderheiten auf. Die Parteien treten nicht landesweit mit einer
Bayern-Liste an, sondern mit insgesamt sieben selbstständigen Listen in den
sieben Regierungsbezirken (Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken,
Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben). Jeder Bürger verfügt über zwei
Stimmen: Mit der Erststimme wählt er in einem der insgesamt 91 Stimmkreise
"seinen" Direktkandidaten. Sieger ist, wer die meisten Stimmen bekommt - die
einfache Mehrheit reicht. Voraussetzung für einen Einzug des Bewerbers in
den Landtag ist allerdings - anders als bei einer Bundestagswahl -, dass
seine Partei landesweit mindestens fünf Prozent aller gültigen Stimmen
erhält.
Die Zweitstimme gilt der Liste, ist aber stark personenbezogen. So wird nicht eine Partei oder Gruppierung insgesamt angekreuzt, sondern es kann ein einzelner Kandidat ausgewählt werden - egal, auf welchem Platz er steht. Damit können die Wähler die von den Parteien vorgegebene Reihenfolge auf den Listen gehörig durcheinanderwirbeln. Für die Sitzverteilung im Landtag werden - auch das eine Besonderheit - Erst- und Zweitstimmen zusammengezählt und nach dem Grundsatz der Verhältniswahl in Mandate umgerechnet. Anders als bei der deutschen Bundestagswahl entscheidet bei der Landtagswahl in Bayern auch die Erststimme maßgeblich über die Sitzverteilung mit.
91 Direkt- und 89 Listenmandate
Insgesamt werden 91 Direkt- und
89 Listenmandate vergeben. Der Landtag kann aber theoretisch auch mehr als
180 Mitglieder haben - durch sogenannte Überhang- und Ausgleichsmandate:
Wenn einer Partei in einem Stimmkreis mehr Direktmandate zufallen, als ihr
dort nach dem Stimmenverhältnis eigentlich zustehen würden
(Überhangmandate), so erhöht sich auch die Zahl der Mandate der anderen
Parteien entsprechend dem tatsächlichen Stimmenverhältnis
(Ausgleichsmandate). Derlei Mandate wurden aber seit Jahrzehnten nicht mehr
vergeben.