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Bayern prescht bei Online-Durchsuchung vor

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Datenschützer üben heftige Kritik: Bayern will Online-Durchsuchungen erlauben. Ein Gesetzesentwurf wurde auf den Weg gebracht.

Trotz harscher Kritik von Opposition und Datenschützern hat das bayerische Kabinett einen Gesetzentwurf zur Online-Durchsuchung durchgewunken. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann verteidigte erneut die umstrittenen Pläne, Computer von Terrorverdächtigen über das Internet zu durchsuchen: "Wenn Terroristen sich modernster Kommunikationstechniken bedienen, dann kann der Verfassungsschutz nicht auf dem technischen Stand von vor zehn Jahren stehenbleiben", erklärte der CSU-Politiker am Dienstag. Es gehe darum, terroristische Bedrohungen aufzuklären.

Grundsatzurteil erwartet
Da das Bundesverfassungsgericht in zwei Wochen ein Grundsatzurteil zu Online-Durchsuchungen verkünden will, kündigte Herrmann an, diese Entscheidung werde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens in den Gesetzentwurf eingebaut. Anfang April werde sich das bayerische Kabinett abschließend mit dem Entwurf befassen. Das Verfahren sei aber schon jetzt auf den Weg gebracht worden, um das Gesetz vor der Landtagswahl im September verabschieden zu können.

Herrmann betonte, die Online-Durchsuchung solle nur in Einzelfällen und unter strengen Bedingungen erfolgen und müsse vom Innenminister und einer Landtagskommission genehmigt werden. Auch Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Anwälte, Pfarrer oder Journalisten blieben ausgenommen.

Scharfe Kritik
Die Opposition kritisierte die Pläne scharf. "Wir brauchen kein bayerisches Gesetz, das die heimliche Durchleuchtung privater Computer erlaubt", erklärte der FDP-Politiker Max Stadler. Die Online-Durchsuchung sei ein massiver Eingriff in die Privatsphäre unbescholtener Bürger. Auch die SPD erklärte, das Gesetz sei nicht notwendig. Bereits jetzt könne der Mail-Verkehr im Internet überwacht und Computer mit richterlichem Beschluss beschlagnahmt werden.

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