Gesuch abgelehnt

Bin Ladens Sohn darf nicht nach GB

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Oma bin Laden habe sich nicht vom Vater distanziert, so die Begründung.

Das britische Einwanderungsgericht hat den Antrag eines Sohnes des Terroristenführers Osama bin Laden auf eine Aufenthaltsgenehmigung in Großbritannien zurückgewiesen. Es gebe Bedenken hinsichtlich der Äußerungen des 28-jährigen Omar bin Laden über seinen Vater , befand das Gericht am Donnerstag. Omar, der nach eigenen Angaben 2007 in Saudi-Arabien die britische Staatsangehörige Zaina Alsabah heiratete, hatte Berufung gegen ein ähnliches Urteil der britischen Justiz im April 2008 eingelegt. Seine 54-jährige Frau, die früher Jane Felix-Browne hieß, wollte sich mit ihrem Mann in Großbritannien niederlassen, um näher bei ihrer Familie zu sein.

Omar verhalte sich gegenüber seinem Vater zu loyal und betrachte ihn nicht als Terroristen, begründete das Gericht die erneute Ablehnung des Antrags. Daher könne seine Anwesenheit in Großbritannien zu "öffentlichen Bedenken" führen. Das Gericht stufte auch Omar bin Ladens Hochzeit in Saudi-Arabien als nach britischem Recht ungültig ein, da er und Alsabah zu dem Zeitpunkt noch mit anderen Partnern verheiratet gewesen seien. Auch eine erneute Hochzeit in Großbritannien genehmigte die Justiz nicht.´

Omar bin Laden ist das vierte von elf Kindern des Al-Kaida-Chefs mit seiner ersten Frau. Insgesamt soll der Terroristenführer 19 Kinder haben. In einem Interview mit CNN im vergangenen Jahr hatte der heute 28-Jährige Omar bin Laden beteuert, seinen Vater seit 2000 nicht mehr gesehen zu haben.

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