Bis zu 1 Jahr Haftverkürzung

Deal für Gefängnis-Insassen: Haftverkürzung gegen Organspende

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Häftlinge sollen nun im Bundesstaat Massachusetts die Möglichkeit bekommen, ihre Haftzeit um ein ganzes Jahr zu verkürzen. Die Voraussetzung für die Strafreduzierung ist allerdings nicht ohne: Eine Knochenmark- oder sogar eine Organspende ist dafür notwendig. 

Massachusetts. Im Bundesstaat Massachusetts sollen Häftlinge eine Möglichkeit bekommen, ihre Strafzeit zu verkürzen. Mindestens 60 Tage und höchstens 365 Tage- also ein ganzes Jahr- weniger lässt sich die Strafzeit reduzieren. Doch ein Jahr weniger in Haft hat auch seinen Preis.

Denn im Gegenzug sollen Häftlinge nämlich Knochenmark oder sogar ihre Organe spenden! Das Spendergramm steht jetzt in einem eingebrachten Gesetzesentwurf von zwei Demokraten. Zudem soll das Gesetz einen neuen Ausschuss vorsehen, in dem das Programm von fünf Mitgliedern überwacht wird. Auch sollen sie das Recht haben, über die Berechtigung der Teilnahme zu entscheiden. Dieser Ausschuss würde zudem die Regeln bestimmen, wie viel Knochenmark gespendet werden muss, dass die Strafzeit verkürzt werden kann.

Kein Recht auf Blutspende

Aktuell dürfen US-Häftlinge nur dann Organe spenden, wenn der Organbedürftige ein unmittelbares Familienmitglied ist. Auch bekommen sie nicht die Möglichkeit, Blut oder Knochenmark abzugeben. Besonders tragisch: Selbst zu Tode verurteile Insassen dürfen, selbst mit Spenderausweis, keine Organe spenden.

Judith Garcia, die am Gesetzentwurf beteiligte Demokratin, betont gegenüber dem "Guardian" der Gesetzentwurf würde „die körperliche Autonomie inhaftierter Menschen wiederherstellen, indem er ihnen ermöglicht, Organe und Knochenmark zu spenden“ und „die Entscheidungen inhaftierter Spender durch Strafmilderung anerkennen“.

Zudem ist zu erwähnen, dass das Problem der langen Wartelisten für eine Organtransplantation angegangen werden würde. Nach Angaben des „United Network for Organ Sharing“ warten in den USA momentan über 100.000 Menschen auf eine Organspende! Knapp 59 000 davon stehen auf aktiven Wartelisten.

Sorge um etwaige Nötigung

Jedoch gibt es auch reichlich Kritik an dem vorgeschlagenen Gesetz. So seien Kritiker besorgt gegenüber den Strafhäftlingen, was eine etwaige Nötigung betrifft. Außerdem müsste man die Gefängnisinsassen in Spitäler verlegen, da die wenigsten Haftanstalten genug medizinische Versorgung verfügten. 

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