Die SPD behält sich aber einen Einspruch vor. Die Opposition kritisiert die Einigung der Regierung und bleibt skeptisch.
Auch nach der Einigung zwischen Innen- und Justizministerium auf gesetzliche Regelungen für Online-Durchsuchungen in Deutschland schließt die SPD-Bundestagsfraktion nicht aus, gegen das geplante Gesetz zu stimmen. "Wir werden uns genau ansehen, ob der Gesetzentwurf mit den engen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmt, und behalten uns einen Einspruch vor", kündigte der SPD-Innenexperte Klaus-Uwe Benneter in der "Berliner Zeitung" an.
Regelmäßige Überprüfung wichtig
Nicht zuletzt
müsse sichergestellt sein, dass regelmäßig überprüft werde, ob das Gesetz
richtig angewandt werde, sagte Benneter. Auch müsse klar sein, dass
Betroffene im Nachhinein informiert würden, dass ihr Computer überwacht
worden sei.
Der stellvertretende Unions-Fraktionschef Wolfgang Bosbach (CDU) forderte den Koalitionspartner zur Zustimmung auf. "Wenn sich die SPD jetzt immer noch sträubt, dann schlagen die Leute doch die Hände über dem Kopf zusammen. Dafür hätte niemand mehr Verständnis", sagte er. Die Union sei der SPD schließlich sehr entgegen gekommen. Auf Drängen der SPD hatte der deutsche Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) darauf verzichtet, der Polizei den Zutritt zu Wohnungen von Verdächtigen zu erlauben, um auf deren Computern Überwachungs-Software zu installieren.
Kritik der Opposition
Die Opposition reagierte mit harscher
Kritik auf die Einigung. "Meine Befürchtung war schon immer, dass sich der
Widerstand der SPD gegen die heimliche Online-Durchsuchung in Schall und
Rauch auflösen wird", sagte der stellvertretende FDP-Fraktionschef Max
Stadler. "Selbst wenn die Hürden des Bundesverfassungsgerichts nicht
übersprungen werden, heißt das noch lange nicht, dass man die
Online-Durchsuchung politisch gut heißen muss. Wir bleiben sehr skeptisch."
Der Rechtspolitiker der Grünen, Jerzy Montag, sagte: "So sollte man nicht
mit den Bürgerrechten spielen. Wir glauben nicht, dass die Koalition die
Notwendigkeit nachweisen kann, zu dem geplanten Überwachungsinstrument zu
greifen."
Ähnlich äußerte sich der Rechtsexperte der Linksfraktion, Wolfgang Neskovic. Nur weil das Verfassungsgericht Online-Durchsuchungen in bestimmten Fällen erlaubt habe, "heißt das noch lange nicht, dass man es man auch machen muss", sagte er. Aus seiner Erfahrung als Richter wisse er, dass technische Überwachungen Verdächtiger in den seltensten Fällen für eine Verurteilung ausgereicht hätten.