Die iranische Exiloppositionsgruppe hatte vor dem Europäischen Gerichtshof erfolgreich gegen die Auflistung als Terrororganisation geklagt.
Die Europäische Union hat die iranische Oppositionsgruppe "Volksmujaheddin des Iran" (PMOI) von der Terrorliste gestrichen. Die EU-Außenminister nahmen am Montag in Brüssel eine aktualisierte Liste an, auf der die Volksmujaheddin nicht mehr enthalten sind. Die iranische Exilopposition hatte vor dem Europäischen Gerichtshof dreimal erfolgreich gegen die Auflistung als Terrororganisation in der EU geklagt.
"Gerichtshof hat entschieden"
ÖVP-Außenminister Michael
Spindelegger betrachtet die Entscheidung als "Rechtsfrage". "Es hat hier der
Gerichtshof erster Instanz eine Entscheidung getroffen, dass die Gründe
nicht ausgereicht haben. Daher ist das auch so zur Kenntnis zu nehmen".
Frankreich will berufen
Die EU-Staaten sind in der Sache an sich
gespalten. Frankreich will gegen die Entscheidung des EU-Gerichts berufen.
Dagegen argumentieren Staaten wie Österreich, Irland, Dänemark und
Luxemburg, die Oppositionsgruppe könne nach dem Urteil der EU-Richter nicht
mehr auf der Terrorliste bleiben. Die Liste wird von der EU alle sechs
Monate erneuert, dafür ist ein einstimmiger Beschluss aller 27 EU-Staaten
erforderlich.
Ebenso wie die USA hat die Europäische Union die "Volksmujaheddin" seit 2002 als terrorische Organisation gelistet. Erst im Dezember hatte der EU-Gerichtshof entschieden, dass die Vermögen der Gruppierung von der EU nicht eingefroren werden dürfen, mit der Begründung: Der EU-Ministerrat habe seine Entscheidung nicht ausreichend begründet.
Die Volksmujaheddin hatten gegen den Schah von Persien gekämpft, waren aber nach seinem Sturz 1979 vom siegreichen Mullah-Regime unterdrückt worden. Der Nationale Widerstandsrat des Iran (NCRI) gilt als legale Vertretung der Exil-Oppositionsgruppe. Sie spielte eine wichtige Rolle bei der Aufdeckung des geheimen iranischen Atomprogramms.