Das EU-Parlament hat am Dienstag in Straßburg eine neue Abfallrichtlinie verabschiedet, mit der erstmals EU-weite Recyclingziele fixiert werden.
Die EU will die Abfallberge in der EU nicht mehr weiter wachsen lassen. Die EU-Staaten sollen laut der Rahmenrichtlinie bis 2020 sicherstellen, dass mindestens 50 Prozent des Papier-, Metall und Glasmülls der Haushalte wiederverwendet oder recycled werden. Bei Bauschutt wird sogar eine Recyclingquote von 70 Prozent angestrebt.
Klage vor dem EuGH droht
Verpflichtende Ziele hätten die
EU-Staaten zwar nicht akzeptiert, sagte der Umweltexperte der ÖVP-Delegation
im EU-Parlament, Richard Seeber. Die EU-Kommission behält sich laut einer
Erklärung zu dem Rechtstext allerdings vor, säumige Regierungen vor dem
Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu verklagen. Entscheidend ist nach Ansicht
Seebers aber, erstmals eine Trennung zwischen Wirtschaftswachstum und
Abfällen erreichen, außerdem sollte es bis Ende 2014 Vorschläge der
EU-Kommission für bessere Abfallvermeidung von der EU-Kommission machen.
1,8 Milliarden Tonnen Müll pro Jahr
Derzeit steigt die
Müllmenge in der EU stärker als die Wirtschaftsleistung. Pro Jahr fallen
rund 1,8 Milliarden Tonnen an Abfällen an, von denen in einigen Ländern nach
wie vor bis zu 90 Prozent auf Deponien landen. Im Schnitt wird in der EU
derzeit rund ein Drittel des Mülls recycled. Bis 2020 wird mit einem Anstieg
der Müllberge um rund 45 Prozent gerechnet.
Die Grünen stimmten dem Kompromiss nicht zu. Ohne ambitionierte Ziele für Müllreduktion und ohne rechtlich verbindliche Quoten für Recycling werde sich das Gesetz als "leere Hülle" entpuppen. In dem Text ist die Forderungen nicht mehr enthalten, dass die Abfallmenge bis 2012 auf dem Niveau von 2009 stabilisiert werden soll. "Die wachsweiche Revision der EU-Abfallrahmenrichtlinie ist auch ein Hohn auf die vielbeschworene EU-Klimaschutzpolitik", kritisierte die deutsche Grüne Hiltrud Breyer.
In Österreich wird sich durch die neue Richtlinie nichts ändern, weil die Quoten bereits erreicht werden. Export bzw. Import von Müll können die EU-Staaten einschränken, wenn sie dies für notwendig halten. Grundsätzlich gelte bei der Verwertung