Omar al-Bashir wird wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in der Krisenregion Darfur verfolgt.
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat einen Haftbefehl gegen den sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir ausgestellt. Das teilte das Gericht am Mittwoch in Den Haag mit. Auf Antrag von Chefankläger Luis Moreno-Ocampo wird Bashir wegen des Verdachts auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Krisenregion Darfur verfolgt. Es ist das erste Mal, dass der IStGH mit einem Haftbefehl gegen einen amtierenden Staatschef vorgeht.
Verbrechen in Darfur
Der Haftbefehl gegen Bashir wurde wegen
mutmaßlicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der
sudanesischen Krisenprovinz Darfur erlassen, wie Gerichtssprecherin Laurence
Blairon am Mittwoch in Den Haag mitteilte. Chefankläger Luis Moreno-Ocampo
hatte seinen Antrag im Juli mit Vorwürfen wegen Völkermords, Verbrechen
gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in der Krisenregion Darfur
begründet. Bashir ist der ranghöchste Angeklagte vor dem Gericht seit dessen
Gründung 2002.
Durch den Bürgerkrieg in Darfur starben nach UNO-Angaben bisher rund 300.000 Menschen, mehr als zwei Millionen Menschen wurden vertrieben. Bashir kam vor 19 Jahren durch einen Putsch an die Macht.
Keine Festnahme erzwingen
Der Internationale Strafgerichtshof
kann mit einem von ihm erlassenen Haftbefehl zwar keine Festnahme des
Betroffenen in seinem Heimatland erzwingen. Allerdings müssen die
Betroffenen mit einer Festnahme rechnen, sobald sie sich in ein Land
begeben, das die Statuten des Gerichtshofs anerkannt hat.