Deutschland

Junkies erhalten Heroin auf Rezept

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Ein neues Gesetz bestimmt, dass Diamorphin nicht mehr als illegale Droge sondern als verschreibungspflichtiges Betäubungsmittel zugelassen wird.

Nach jahrelanger Debatte hat der deutsche Bundestag am Donnerstag die kontrollierte Heroinabgabe an Schwerstabhängige beschlossen. In namentlicher Abstimmung in zweiter Lesung votierten 349 von 550 Abgeordneten für einen entsprechenden fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf, anschließend wurde das Votum in dritter Lesung ohne namentliche Stimmabgabe bestätigt.

Das Gesetz sieht vor, die Behandlung mit synthetischem Heroin - sogenanntem Diamorphin - in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen. Eine Gruppe Unionsabgeordneter fand keine Mehrheit für ihren Antrag, die Diamorphinabgabe vorerst nur als Modellversuch fortzuführen.

Nur für schwerstabhängige Süchtige
Dem beschlossenen Gesetz zufolge soll Diamorphin künftig nicht mehr als illegale Droge eingestuft, sondern als verschreibungsfähiges Betäubungsmittel zugelassen werden. Die Behandlung mit dem synthetischen Heroin soll nur bei schwerstabhängigen Opiatsüchtigen angewendet werden, die nach herkömmlichen Methoden wie der Methadon-Substitution nicht therapierbar sind. Sie soll ausschließlich bei Patienten im Alter ab 23 Jahren in Betracht kommen, die seit mindestens fünf Jahren abhängig sind und bereits zwei erfolglose Therapien hinter sich haben.

Auch soll die Diamorphinbehandlung dem nun beschlossenen Gesetz zufolge auf Einrichtungen beschränkt sein, die bestimmte personelle Vorgaben erfüllen und den Behörden ein Sicherheitskonzept vorlegen müssen. Um Apotheken vor Überfällen und Einbrüchen zur Heroinbeschaffung zu bewahren, soll das Diamorphin nicht den für Medikamente üblichen Vertriebsweg nehmen, sondern direkt vom Pharmahersteller zur behandelnden Einrichtung geliefert werden. Die dortige Behandlung dürfen nur Ärzte mit suchtmedizinischer Qualifikation vornehmen, während des ersten Halbjahres wäre zudem eine von Ländern und Kommunen zu finanzierende psychosoziale Betreuung der Patienten Pflicht.

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