Die Regierung in Berlin will sich notfalls juristisch gegen neue Schadenersatzklagen aus Italien wehren.
Die deutsche Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" sieht keinen finanziellen Spielraum für eine nachträgliche Entschädigung früherer italienischer Zwangsarbeiter. Das Kuratoriumsmitglied Manfred Gentz sagte gegenüber dem "Tagesspiegel am Sonntag": "Es ist kein Geld mehr da."
Nach einer Entscheidung des obersten italienischen Gerichtshofs darf deutsches Staatseigentum beschlagnahmt werden, um daraus NS-Opfer abzufinden. Deutschland wehrt sich seit Jahren juristisch gegen Zahlungen an italienische Zwangsarbeiter. Von Zahlungen der Stiftung, die bis vor einem Jahr an frühere Zwangsarbeiter gezahlt hat, waren sie ausgeschlossen.
Keine Entschädigungen mehr
Gentz sagte, das Geld, das die
Stiftung jetzt noch habe, sei "kein verfügbares Geld. Es steht nicht für
Entschädigungen zur Verfügung, sondern nach der Zweckbestimmung im Gesetz
für Zukunftsaufgaben, also etwa Jugend- und Bildungsprojekte."
Die deutsche Regierung hatte angekündigt, sich notfalls juristisch gegen neue Schadenersatzklagen von italienischen Zwangsarbeitern aus der NS-Zeit zu wehren. Deutschland könnte vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag gegen Italien klagen. Anwälte der italienischen Kläger wollen für die Vollstreckung etwa Goethe-Institute einsetzen.
Forderungsverzicht
Bei der Ablehnung neuer Schadensersatzklagen
berufen sich Regierungsexperten in Berlin auf den Friedensvertrag von 1947
mit einem italienischen Forderungsverzicht. Hintergrund des Rechtsstreits
sind Vorgänge in Italien im September 1943. Nachdem die faschistische
Regierung einen Waffenstillstand geschlossen hatte, setzten deutsche Truppen
etwa 600.000 italienische Soldaten fest und verschleppten viele von ihnen
zur Zwangsarbeit nach Deutschland.