Gerichtsurteil

Kopftuch-Verbot gilt an Bayerns Schulen weiter

Teilen

Muslimische Lehrerinnen dürfen kein Kopftuch in der Schule tragen. Das bestehende Kopftuch-Verbot gilt laut Gerichtsurteil weiter.

Muslimische Lehrerinnen dürfen in Bayern auch künftig kein Kopftuch in der Schule tragen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wies am Montag eine Klage der Islamischen Religionsgemeinschaft gegen das entsprechende Gesetz ab. Die Glaubens- und Religionsfreiheit werde nicht verletzt, sagte der Präsident des Verfassungsgerichtshofs in München. Auch gegen den Gleichheitsgrundsatz werde nicht verstoßen. Damit bleibt die seit 2005 in Bayern gültige Regelung bestehen.

Habit ja, Kopftuch nein
Die in Berlin ansässige Islamische Religionsgemeinschaft hatte beantragt, das Gesetz als verfassungswidrig aufzuheben. Sie sieht die Religionsfreiheit der Muslime massiv beeinträchtigt. Auch sei der Gleichheitsgrundsatz verletzt, weil das Kopftuch verboten sei, die Ordenstracht von Nonnen an Bayerns Schulen aber zulässig bleibe. Landtag und Staatsregierung argumentierten hingegen, eine Kopftuch tragende Lehrerin könne die verfassungsmäßigen Bildungs- und Erziehungsziele, insbesondere die Gleichberechtigung von Frau und Mann, nicht glaubhaft vermitteln und verkörpern.

Der Verfassungsrichter sagte in seiner Urteilsbegründung, dem Gesetzgeber sei es grundsätzlich erlaubt, Lehrern das Tragen äußerer Symbole und Kleidungsstücke, die eine religiöse und weltanschauliche Überzeugung ausdrücken, zu verbieten. Das Gesetz greife damit zwar in die Religionsfreiheit der Lehrkräfte ein. Der Gesetzgeber könne aber einer glaubhaften Vermittlung der verfassungsrechtlichen Grundwerte im Interesse von Schülern und Eltern das größere Gewicht beimessen.

Kopftuch nicht ausdrücklich genannt
Es gehe nicht um eine "laizistische Trennung von Staat und Kirche", betonte Huber. Die Schüler seien laut Bayerischer Verfassung nach den Grundsätzen der christlichen Bekenntnisse zu erziehen, das bedeute nach den Werten und Normen, die Gemeingut des abendländischen Kulturkreises geworden seien. Der Verfassungsgerichtshof entschied allerdings nicht darüber, welche Kleidungsstücke konkret von dem Gesetz erfasst werden - das Kopftuch ist nicht ausdrücklich genannt.

Der Rechtsanwalt der Klägerseite, Jürgen Weyer, bedauerte das Urteil. Das Thema sei damit aber nicht vom Tisch. "Die letzte Entscheidung darüber trifft das Bundesverfassungsgericht", sagte er. "Der strikten Gleichbehandlung, die vom Bundesverfassungsgericht in vielen Entscheidungen immer gefordert worden ist, ist nicht genüge getan, wenn ein Kopftuch verboten wird, während andere religiöse Symbole zugelassen werden."

CDU begrüßt Urteil
Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Wolfgang Bosbach, begrüßte das Urteil. "Ein islamisches Kopftuch ist die bewusste zivilisatorische Abgrenzung zur westlichen Wertegemeinschaft. Und das ist mit unserer Verfassung nicht vereinbar", sagte der CDU-Politiker dem deutschen Fernsehen. Von einer Ordenstracht gehe ein solches Missverständnis nicht aus. Nonnen unterrichten im Übrigen an Privatschulen, die von den Eltern der Kinder ausgewählt werden.

Der Präsident des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes, Albin Dannhäuser, erklärte, das Urteil bringe Rechtssicherheit und halte Schulen von "religiösen Fundamentalstreitigkeiten frei". Er betonte jedoch, der Kopftuch-Streit spiele in der Realität an Bayerns Schulen keine große Rolle. Derzeit unterrichteten in Bayern lediglich zwei muslimische Referendarinnen. Diese trügen als Kompromiss anstatt des Kopftuchs (islamisches Kopftuch "türban") Hüte, sagte Dannhäuser. Ähnliche Verbote wie in Bayern wurden unter anderem in Hessen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen erlassen.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.