Muslimische Lehrerinnen dürfen kein Kopftuch in der Schule tragen. Das bestehende Kopftuch-Verbot gilt laut Gerichtsurteil weiter.
Muslimische Lehrerinnen dürfen in Bayern auch künftig kein Kopftuch in der Schule tragen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wies am Montag eine Klage der Islamischen Religionsgemeinschaft gegen das entsprechende Gesetz ab. Die Glaubens- und Religionsfreiheit werde nicht verletzt, sagte der Präsident des Verfassungsgerichtshofs in München. Auch gegen den Gleichheitsgrundsatz werde nicht verstoßen. Damit bleibt die seit 2005 in Bayern gültige Regelung bestehen.
Habit ja, Kopftuch nein
Die in Berlin ansässige Islamische
Religionsgemeinschaft hatte beantragt, das Gesetz als verfassungswidrig
aufzuheben. Sie sieht die Religionsfreiheit der Muslime massiv
beeinträchtigt. Auch sei der Gleichheitsgrundsatz verletzt, weil das
Kopftuch verboten sei, die Ordenstracht von Nonnen an Bayerns Schulen aber
zulässig bleibe. Landtag und Staatsregierung argumentierten hingegen, eine
Kopftuch tragende Lehrerin könne die verfassungsmäßigen Bildungs- und
Erziehungsziele, insbesondere die Gleichberechtigung von Frau und Mann,
nicht glaubhaft vermitteln und verkörpern.
Der Verfassungsrichter sagte in seiner Urteilsbegründung, dem Gesetzgeber sei es grundsätzlich erlaubt, Lehrern das Tragen äußerer Symbole und Kleidungsstücke, die eine religiöse und weltanschauliche Überzeugung ausdrücken, zu verbieten. Das Gesetz greife damit zwar in die Religionsfreiheit der Lehrkräfte ein. Der Gesetzgeber könne aber einer glaubhaften Vermittlung der verfassungsrechtlichen Grundwerte im Interesse von Schülern und Eltern das größere Gewicht beimessen.
Kopftuch nicht ausdrücklich genannt
Es gehe nicht um eine
"laizistische Trennung von Staat und Kirche", betonte Huber. Die Schüler
seien laut Bayerischer Verfassung nach den Grundsätzen der christlichen
Bekenntnisse zu erziehen, das bedeute nach den Werten und Normen, die
Gemeingut des abendländischen Kulturkreises geworden seien. Der
Verfassungsgerichtshof entschied allerdings nicht darüber, welche
Kleidungsstücke konkret von dem Gesetz erfasst werden - das Kopftuch ist
nicht ausdrücklich genannt.
Der Rechtsanwalt der Klägerseite, Jürgen Weyer, bedauerte das Urteil. Das Thema sei damit aber nicht vom Tisch. "Die letzte Entscheidung darüber trifft das Bundesverfassungsgericht", sagte er. "Der strikten Gleichbehandlung, die vom Bundesverfassungsgericht in vielen Entscheidungen immer gefordert worden ist, ist nicht genüge getan, wenn ein Kopftuch verboten wird, während andere religiöse Symbole zugelassen werden."
CDU begrüßt Urteil
Der stellvertretende Vorsitzende
der Unionsfraktion im Bundestag, Wolfgang Bosbach, begrüßte das Urteil. "Ein
islamisches Kopftuch ist die bewusste zivilisatorische Abgrenzung zur
westlichen Wertegemeinschaft. Und das ist mit unserer Verfassung nicht
vereinbar", sagte der CDU-Politiker dem deutschen Fernsehen. Von einer
Ordenstracht gehe ein solches Missverständnis nicht aus. Nonnen unterrichten
im Übrigen an Privatschulen, die von den Eltern der Kinder ausgewählt werden.
Der Präsident des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes, Albin Dannhäuser, erklärte, das Urteil bringe Rechtssicherheit und halte Schulen von "religiösen Fundamentalstreitigkeiten frei". Er betonte jedoch, der Kopftuch-Streit spiele in der Realität an Bayerns Schulen keine große Rolle. Derzeit unterrichteten in Bayern lediglich zwei muslimische Referendarinnen. Diese trügen als Kompromiss anstatt des Kopftuchs (islamisches Kopftuch "türban") Hüte, sagte Dannhäuser. Ähnliche Verbote wie in Bayern wurden unter anderem in Hessen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen erlassen.