Kindesentführung

Mitarbeiter von Arche de Zoé freigelassen

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Die Franzosen, die verurteilt wurden, weil sie tschadische Kinder entführt haben sollen, wurden vom Präsidenten des Tschad begnadigt.

Wenige Stunden nach ihrer Begnadigung sind die wegen Kindesentführung im Tschad verurteilten sechs Mitarbeiter der französischen Hilfsorganisation Arche de Zoé freigelassen worden. Der Präsident der Organisation, Eric Breteau, wurde am Montagabend zusammen mit seiner Mitarbeiterin Emilie Lelouch aus dem Gefängnis im französischen Fresnes entlassen, wie aus Justizkreisen verlautete. Zuvor waren die Logistiker Dominique Aubry und Alain Péligat sowie der Arzt Philippe van Winkelberg freigekommen. Die Krankenschwester Nadia Mérimi, die sich in einer Klinik in einem Pariser Vorort befand, sollte auch nach ihrer Haftentlassung wegen ihrer Erschöpfung in Behandlung bleiben.

Er sei "erleichtert", sagte Winkelberg nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis im südfranzösischen Draguignon. Péligat betonte vor Reportern, er sei im Tschad gewesen, um "Leben zu retten und nicht um Kinder zu stehlen". Der Anwalt von Breteau und Lelouche, Gilbert Collard, kündigte an, seine Mandanten wollten nun "ihre Wahrheit" über den Fall zu Gehör bringen.

Gnadenerlass vom tschadischen Präsidenten
Drei Monate nach der Verurteilung zu acht Jahren Zwangsarbeit hatte der tschadische Präsident Idriss Deby am Montag einen Gnadenerlass für die Franzosen unterzeichnet. Die Arche-de-Zoé-Mitarbeiter hatten im Oktober versucht, 103 Kinder aus dem Tschad auszufliegen. Die Mitarbeiter der Hilfsorganisation waren nach eigenen Angaben davon ausgegangen, dass es sich bei den Kindern um Waisen aus der sudanesischen Krisenprovinz Darfur handelt. Überprüfungen zeigten aber, dass die Kinder fast alle aus dem Tschad stammen und Angehörige haben.

Durch ein Abkommen zwischen Frankreich und dem Tschad wurden die Franzosen nach der Verurteilung in ihr Heimatland überstellt und mussten seither die Haftstrafen dort verbüßen. Paris hatte sich um ihre Begnadigung bemüht, die nur durch den Tschad ausgesprochen werden konnte. Eine Bedingung dafür war eine Schadenersatzzahlung in Millionenhöhe an die Familien der Kinder.

Baldige Freilassung
Deby hatte Anfang März eine baldige Freilassung der Verurteilten in Aussicht gestellt. Er erklärte, er wolle die Verurteilten "in weniger als einem Monat" begnadigen, wenn es eine Lösung in der Frage des Schadenersatzes für die betroffenen afrikanischen Familien gebe. In dem tschadischen Gerichtsurteil war ein Betrag von 6,3 Millionen Euro festgelegt worden. Diese Forderung bereitete Paris jedoch Kopfzerbrechen, da sie laut Regierung nach geltender Rechtslage nicht durch den französischen Staat bezahlt werden kann und Arche de Zoé praktisch mittellos ist. Welche Lösung schließlich gefunden wurde, war zunächst unklar.

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