Russland muss der Mutter eines verschleppten Tschetschenen 35.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Zum zweiten Mal innerhalb einer Woche hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Russland für die Verschleppung und den Tod eines Tschetschenen verantwortlich gemacht. Die Straßburger Richter wiesen Moskau am Donnerstag an, der 53 Jahre alten Mutter des jungen Mannes 35.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.
2002 verschleppt
Der damals 29-Jährige war im April 2002 von
einer Gruppe vermummter und bewaffneter Männer in Uniform festgenommen und
verschleppt worden. Seither fehlt jede Spur von ihm. Die russischen Behörden
erklärten den Verschollenen im April 2008 für tot. Nach ihrer Darstellung
wurde er nicht von russischen Soldaten entführt, sondern von "unbekannten
Tätern".
"Unglaubwürdig"
Diese Version bezeichnete der
Straßburger Gerichtshof als unglaubwürdig. Der Mann sei in einem von der
russischen Armee kontrollierten Gebiet von mehreren Männern in Uniformen
verschleppt worden. Dieser Umstand und Zeugenberichte ließen darauf
schließen, dass die Entführer russische Soldaten waren. Wie in zahlreichen
früheren Urteilen zu Menschenrechtsverletzungen in der abtrünnigen
Kaukasusrepublik rügte der Gerichtshof, dass die Täter nie zur Verantwortung
gezogen wurden. Erst vergangene Woche hatte der Gerichtshof Moskau für das
spurlose Verschwinden von fünf Tschetschenen verantwortlich gemacht.